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Ja, Sie brauchen auf jeden Fall die Zustimmung der Stockwerkeigentümerversammlung. Denn die Montage einer Katzenleiter ist eine bauliche Massnahme, der die Gemeinschaft zustimmen muss.
Die Katzenleiter wird rechtlich wohl als luxuriöse bauliche Massnahme betrachtet. Denn sie nützt nur Ihnen als Tierhalter und bringt der Gemeinschaft keinerlei Mehrwert. Bei solchen luxuriösen baulichen Massnahmen braucht es einen einstimmigen Beschluss der an der Versammlung anwesenden und vertretenen Eigentümer.
Einstimmigkeit braucht es übrigens auch, wenn die Fassade verändert wird. Denn die Fassade gilt als gemeinschaftlicher Teil des Mehrfamilienhauses, an dem kein Eigentümer eigenmächtig Eingriffe vornehmen darf. Auch aus diesem Grund dürfen Sie die Katzenleiter nur anbringen, wenn die anderen Eigentümer zustimmen. Sollte der Beschluss zu Ihren Gunsten ausfallen, müssen Sie die Kosten für die Katzenleiter selber tragen.
Buchtipp
Der «Saldo»-Ratgeber «Die Regeln des Stockwerkeigentums» beleuchtet alle wichtigen rechtlichen Aspekte dieser Wohnform – vom Kauf über die Kostenaufteilung bis zur Eigentümerversammlung. Bestellen Sie das Buch (1. Aufl., 211 S., Fr. 27.–) über www.ktipp.ch oder per Telefon 044 253 90 70.
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2 Fehler
Sehr geehrte Frau Burri Der Text hat leider zwei Fehler. Erstens haben Sie Art. 647e Abs. 2 ZGB vergessen - siehe dazu http://www.rmp.ch/de/beitrag/beispiel-titel.html - und zweitens heisst Einstimmigkeit im Stockwerkeigentum Einverständnis restlos aller Eigentümerinnen und Eigentümer, also auch der nicht anwesenden. Ich bitte Sie höflich, die Fehler zu korrigieren. Mit freundlichen Grüssen Ueli Schlegel
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