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Ja. Ausgewählte Rekruten bekommen den sogenannten Vorschlag zum Weitermachen. Wer sich weigert, kann dennoch verpflichtet werden, «einen bestimmten Grad zu bekleiden und ein Kommando oder eine Funktion zu übernehmen», heisst es im Militärgesetz. Angehörige der Armee müssten «den entsprechenden Dienst leisten».
Der K-Tipp wollte vom Militärdepartement wissen: Wie oft kommt es vor, dass jemand zum Weitermachen gezwungen wird? Die Antwort: «Diese Statistik führt die Armee nicht.»
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