Zwangsabgaben für die Kirche
Private können jederzeit aus der Kirche austreten. Firmen hingegen müssen Kirchensteuern abliefern.
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K-Tipp 15/2006
20.09.2006
Fredy Hämmerli
Dass Firmen Kirchensteuern zahlen müssen, steht völlig quer in der Landschaft», ärgert sich Alfred Heer. Der Zürcher Kleinunternehmer betreibt die Computerfirma C and E GmbH. «Es darf nicht sein, dass ein Unternehmen für etwas bezahlen muss, wofür es keinerlei Gegenwert erhält», meint Heer, der auch als SVP-Politiker und Präsident des Bunds der Steuerzahler aktiv ist.
Auch bei der FDP ist diese obligatorische Firmenabgabe ein rotes Tuch: «Die Kirchensteuer ist mit der ...
Dass Firmen Kirchensteuern zahlen müssen, steht völlig quer in der Landschaft», ärgert sich Alfred Heer. Der Zürcher Kleinunternehmer betreibt die Computerfirma C and E GmbH. «Es darf nicht sein, dass ein Unternehmen für etwas bezahlen muss, wofür es keinerlei Gegenwert erhält», meint Heer, der auch als SVP-Politiker und Präsident des Bunds der Steuerzahler aktiv ist.
Auch bei der FDP ist diese obligatorische Firmenabgabe ein rotes Tuch: «Die Kirchensteuer ist mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht vereinbar», empört sich Damian Meier. Der FDP-Grossrat wehrt sich dagegen, dass juristische Personen weiterhin verpflichtet sein sollen, Kirchensteuern zu bezahlen.
Private können jederzeit aus der Kirche austreten, sie müssen aber in Kauf nehmen, dass sie nach dem Austritt für kirchliche Dienstleistungen wie Trauung oder Beerdigung zahlen müssen (siehe K-Tipp 7/06). Juristische Personen hingegen (GmbH, Aktiengesellschaften etc.) können nicht aus der Kirche austreten - auch wenn deren Inhaber mit Religion nichts am Hut haben.
Die CVP befürwortet ausdrücklich, «dass auch von juristischen Personen weiterhin Kirchensteuern erhoben werden», wie CVP-Parteisekretär Adrian Bühler in der «Neuen Luzerner Zeitung» fordert. Dies ganz im Einklang mit der im Luzernischen dominanten römischkatholischen Kirche: «Wir unterhalten sehr viele Kulturgüter - in jedem Dorf ist die Kirche der zentrale Punkt», begründet Synodalverwalter Guido Saxer den Anspruch auf Steuergelder.
Erst acht Kantone haben Firmen befreit
Solche Streitigkeiten gabs auch in Baselland, Freiburg, Zug und Zürich. Und jedes Mal obsiegten die traditionalistischkirchlichen Kreise gegenüber den liberalen Kräften, die sich eher eine Trennung von Kirche und Staat wünschen. Nur Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Schaffhausen, Tessin und Waadt haben ihre Unternehmen von der Kirchensteuer befreit.
Dabei geht es den Kirchen weniger um die Religion als ums Geld: Allein im Kanton Luzern erhalten die drei Landeskirchen - nebst der römischkatholischen auch die protestantische und die christkatholische Kirche - von juristischen Personen jährlich rund 15 Millionen Franken. Hochgerechnet auf die 18 Kantone mit Firmenabgaben entspricht dies einem Betrag von mindestens 200 Millionen Franken, die den Landeskirchen so jedes Jahr zufliessen.
Dies geschieht mit dem obersten richterlichen Segen: Mehrfach hat das Bundesgericht entschieden, dass solche Abgaben die Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht verletzten. Allerdings findet auch das Bundesgericht, dass es «nicht ganz zu befriedigen vermag», wenn ein andersgläubiger oder atheistischer Alleininhaber Steuern an christliche Kirchen abführen müsse.
Finden Sie es richtig, dass Firmen Kirchensteuern zahlen müssen? Stimmen Sie ab unter www.ktipp.ch.