Wer Vater wird, hat laut Gesetz innert sechs Monaten ab der Geburt des Kindes Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub. Ein Zwillings­vater im Kanton Luzern bezog zweimal 14 Tage – für jedes Kind einmal. Die Ausgleichskasse verweigerte das Taggeld für den zweiten Urlaub: Laut Bundesamt für Sozialversicherungen entstehe der Anspruch am Tag des erstgeborenen Kindes, ein doppelter Urlaub sei nicht möglich. Der Mann blitzte beim Kantonsgericht ab: Das Gesetz sehe bei Mehrlingsgeburten nur eine Entschädigung vor.

Kantonsgericht Luzern, Urteil 5V 21 401 vom 14. April 2022