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24.08.2010
Ja, der Abzug ist korrekt. Zwar sind Sie während des Zwischenverdienstes durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert. Aber: Bei einem Unfall würde sich das Taggeld der Unfallversicherung nicht nur nach dem tieferen Einkommen des Zwischenverdienstes (3100 Franken) richten, sondern nach dem höheren versicherten Lohn (4100 Franken). Aus diesem Grund müssen Sie die NBU-Prämien auch auf den Differenzbetrag zwischen Ihrem versicherten Einkommen und Ihrem Zwischenverdienst zahlen.
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