Ja, der Abzug ist korrekt. Zwar sind Sie während des Zwischenverdienstes durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert. Aber: Bei einem Unfall würde sich das ­Taggeld der Unfallver­sicherung nicht nur nach dem tieferen Einkommen des Zwischenverdienstes (3100 Franken) richten, sondern nach dem höheren versicherten Lohn (4100 Franken). Aus diesem Grund müssen Sie die NBU-Prämien auch auf den Differenzbetrag zwischen Ihrem ver­sicherten Einkommen und Ihrem Zwischenverdienst zahlen.