Für Ortsunkundige: Von Bern nach Solothurn fahren Züge des Regionalverkehrs Bern–Solothurn (RBS). Sie ver­kehren halbstündlich. Man muss nicht umsteigen. Und die Fahrt dauert 43 Minuten.

Aber natürlich gibt es auch andere Reisewege. Das erfahren Reisende, die auf www.sbb.ch ein Billett für die erwähnte Strecke kaufen möchten. Angeboten werden zwölf verschiedene Einzelbillette und  zwölf verschiedene Tageskarten. Und dies, obwohl es eigentlich nur einen vernünftigen Reiseweg gibt.

Die anderen Billette gelten auf Reiserouten, auf denen der Passagier bis zu dreimal umsteigen muss. Die Reise dauert fast viermal so lange wie auf dem normalen Reiseweg, und die Billette kosten bis zum Anderthalbfachen. Und wer damit auf dem direkten Weg erwischt wird, kassiert eine Busse.

Der K-Tipp wollte von den SBB wissen, warum der Internet-Fahrplan derart unsinnige Billette anbietet. Eine SBB-Sprecherin schrieb dem K-Tipp:  «Die SBB sind aufgrund der Preis­bekanntgabe-Verordnung gesetzlich dazu verpflichtet, in den Verkaufskanälen alle Verbindungen, die möglich sind, aufzuzeigen. Dies, obwohl der Grossteil der Reisenden wohl mit dem RBS reist.» Nur:

  • Die SBB zeigen glück­licherweise nie «alle mög­lichen Verbindungen» an. Denn das wären Tausende.
  • Zudem steht in der Preis­bekanntgabe-Verord­nung kein Wort von einer solchen Verpflichtung.

Deshalb fragte der K-Tipp bei den SBB nochmals nach. Doch nun hiess es, es müssten nur alle Verbindungen innerhalb des Tarifverbunds Libero aufgezeigt werden. Das stimmt ebenso wenig. Der K-Tipp wollte zudem ­wissen, wo in der Preisbekanntgabe-Verordnung die «Verpflichtung» festgehalten sei. Die Frage blieb bis heute unbeantwortet.

Offenbar mag das Bundesamt für Verkehr dem Treiben der SBB nicht ­länger zuschauen. Dessen Sprecher, Andreas Windlinger, hält zwar fest: «Für Tarifgestaltung und Bil­lett­angebot – und damit auch für die Anzahl angebotener Via-Verbindungen – sind die Transportunternehmen selber verantwortlich.» Frag­lich sei aber, ob sie Reisende büssen dürfen, wenn diese wegen ­einer falsch ge­wählten Via-Verbindung kein passendes Billett vorweisen können. Das Bundesamt hat ein Ver­fahren eingeleitet, um diese Frage zu klären.