Bei Parship kann man jederzeit kündigen
Der Internet-Partnervermittler Parship.ch verlängert die Mitgliedschaft automatisch durch Belastung der Kreditkarte. K-Tipp-Leser Philipp Meier hat sich erfolgreich dagegen gewehrt.
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K-Tipp 08/2018
24.04.2018
Beatrice Walder K-Tipp
Die Internet-Partnervermittlung Parship.ch wirbt auf Plakaten mit dem Spruch «Parship verliert täglich Kunden. Und das gleich paarweise». Betrieben wird die Plattform von der PE Digital GmbH mit Sitz in Hamburg. Doch einfach springen lässt Parship seine Kunden nicht. Das musste auch Philipp Meier aus Zug erfahren. Er wurde vergangenes Jahr für sechs Monate «Premium-Mitglied» und bezahlte dafür ein...
Die Internet-Partnervermittlung Parship.ch wirbt auf Plakaten mit dem Spruch «Parship verliert täglich Kunden. Und das gleich paarweise». Betrieben wird die Plattform von der PE Digital GmbH mit Sitz in Hamburg. Doch einfach springen lässt Parship seine Kunden nicht. Das musste auch Philipp Meier aus Zug erfahren. Er wurde vergangenes Jahr für sechs Monate «Premium-Mitglied» und bezahlte dafür einen Aktionspreis von rund 200 Franken.
Swisscard stornierte die Belastung
Die Mitgliedschaft verlängert sich bei Parship laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch, wenn man nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf kündigt (K-Tipp 20/16). Das wusste Meier. Deshalb kündigte er gleich nach Abschluss des Vertrags per E-Mail. Trotzdem belastete Parship seine Kreditkarte mit knapp 840 Franken – der Mitgliedsbeitrag für ein weiteres Jahr. Meier reklamierte bei Parship. Ohne Erfolg. Deshalb bat er den Kreditkartenherausgeber Swisscard, die Belastung rückgängig zu machen. Zudem schickte er Parship sicherheitshalber noch einmal eine Kündigung – diesmal per eingeschriebenem Brief.
Parship hielt an der Forderung für ein weiteres Jahr fest, aber Swisscard stornierte die Belastung. Zu Recht: Ein Partnervermittlungsvertrag ist nach Schweizer Recht nur schriftlich mit Unterschrift gültig. Deshalb war der per Internet geschlossene Vertrag mit Parship unwirksam. Selbst wenn der Vertrag gültig gewesen wäre, wäre er jederzeit kündbar.
Keine automatische Abbuchung vom Konto erlauben!
Unzulässige Positionen auf der Kreditkartenrechnung sind kein Problem: Man prüft die Beträge und zahlt nur die begründeten Forderungen. Anders beim Lastschriftverfahren (LSV): Wer dem Kreditkartenherausgeber eine Ermächtigung zur automatischen Zahlung von Rechnungen bestimmter Firmen erteilte, muss unberechtigte Belastungen mühsam mittels gerichtlicher Klage zurückfordern. Deshalb gilt bei Rechnungen – und besonders bei jenen für die Kreditkarte: Hände weg von LSV!