Bundesgericht stoppt Zinsklau
Die Pensionskasse der SR Technics verweigerte einem Versicherten die Zinsgutschrift – mit fadenscheinigen Argumenten. Jetzt hat das Bundesgericht sie eines Besseren belehrt.
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K-Tipp 01/2013
16.01.2013
Ernst Meierhofer
Der 2. November 2012 war für Rentner Rolf Boeni aus Kloten ZH ein guter Tag. An diesem Datum entschieden die Bundesrichter in Lausanne, er habe von der Pensionskasse eine Nachzahlung in der Höhe von knapp 8300 Franken zugut. So wird seine Altersrente aus der Pensionskasse leicht höher.
Boeni hatte sich vor Gericht gewehrt, weil die Pensionskasse seines Arbeitgebers SR Technics sein Alterskapital ein ganzes Jahr lang nicht verzinsen wollte – w&aum...
Der 2. November 2012 war für Rentner Rolf Boeni aus Kloten ZH ein guter Tag. An diesem Datum entschieden die Bundesrichter in Lausanne, er habe von der Pensionskasse eine Nachzahlung in der Höhe von knapp 8300 Franken zugut. So wird seine Altersrente aus der Pensionskasse leicht höher.
Boeni hatte sich vor Gericht gewehrt, weil die Pensionskasse seines Arbeitgebers SR Technics sein Alterskapital ein ganzes Jahr lang nicht verzinsen wollte – während die übrigen Angestellten einen Zins von 1,25 Prozent erhielten. «Das ist doch willkürlich!», ärgerte sich Boeni und wandte sich an den K-Tipp, wo er Rechtsschutz erhielt (siehe Box).
Der genaue Vorgang war so: Im Februar 2009 teilte die Pensionskasse ihren Versicherten mit, sie werde ihre Guthaben im Jahr 2009 voraussichtlich nicht verzinsen. Denn sie habe wegen der Börsenkrise vom Jahr zuvor zu wenig Geld in der Kasse. Wegen dieser sogenannten Unterdeckung brauche es jetzt Sanierungsmassnahmen.
Solche Nullzinsrunden sind unter gewissen Umständen erlaubt (siehe K-Tipp 10/2012).
«Das ist doch nur eine faule Ausrede»
Doch ein Jahr später hiess es, die Pensionskasse habe mit ihren Geldanlagen 2009 überraschend viel Geld verdient, sie könne deshalb «ein positives Zeichen setzen», und sie werde die Guthaben für 2009 trotzdem rückwirkend verzinsen, und zwar mit 1,25 Prozent. Das sind zwar nicht die damals vorgeschriebenen 2,0 Prozent – aber auch solche Minder-verzinsungen lassen die geltenden Regeln zu.
Doch ihrem Versicherten Rolf Boeni wollte die Kasse für 2009 überhaupt keinen Zins gutschreiben. Boeni war zwar während des ganzen Jahres 2009 versichert, er liess sich aber auf den 1. Januar 2010 pensionieren. Gestützt darauf verweigerte ihm die Kasse die Zinsgutschrift für 2009 komplett.
«Das ist doch nur eine faule Ausrede», sagt Boeni – doch vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich kam die Kasse mit diesem Buebetrickli durch.
Erst das Bundesgericht stoppte den Zinsklau: Es gebe «keinen sachlichen Grund», einem Versicherten die Nachverzinsung für 2009 zu verweigern, wenn er ab 1. Januar 2010 pensioniert sei (Entscheid 9C_325/2012).
Deshalb muss nun die Kasse das Altersguthaben von Rentner Boeni neu berechnen. Seine Rente wird dadurch höher – und zwar rückwirkend ab Januar 2010. Das hat ihm die Kasse auch so mitgeteilt.
Andere Pensionierte werden vertröstet
Sein Kollege Ernst Bühl aus Kloten hingegen, der in der genau gleichen Lage ist, hat von der Pensionskasse noch nichts gehört. Sie schreibt vage: «Der Stiftungsrat wird in der nächsten Sitzung die Situation analysieren und entscheiden, ob weitere Personen einen Anspruch geltend machen können.»
Aus dem Protokoll der Stiftungsratssitzung der Pensionskasse vom 9. Juni 2010 geht klar hervor: Böni war nicht der einzige Betroffene. Die Pensionskasse verweigerte im fraglichen Jahr allen Versicherten, die auf den 1. Januar 2010 pensioniert wurden, den Zins für das letzte Jahr vor der Pensionierung. Und wollte so – trotz Protest eines Mitglieds des Stiftungsrats – 320 000 Franken sparen. Sie berief sich auf die Empfehlung der Aon Hewitt, einer Beratungsfirma, die mit der Beratung von Pensionskassen viel Geld verdient.
Doch nach dem Urteil des Bundesgerichts ist klar: Die Pensionskasse der SR Technics muss jetzt allen Betroffenen die Rente erhöhen.
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