Damit Sie nach der Autoreparatur nicht pleite sind
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K-Tipp 14/2002
04.09.2002
Autoreparaturen gehen schnell ins Geld - besonders, wenn die Garage keinen klar definierten Auftrag hat. Der K-Tipp sagt, wie Sie überhöhte Rechnungen vermeiden.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch
Die Werkstattrechnung für ihren alten Citroën 11 trieb Mirjam und Guido Fischer aus Mels SG die Zornesröte in die Gesichter: 20 000 Franken hatte Garagist Christian Heussi aus Niederurnen GL für die Reparatur des Oldtimers fakturiert. «Das ist zwei- bis drei...
Autoreparaturen gehen schnell ins Geld - besonders, wenn die Garage keinen klar definierten Auftrag hat. Der K-Tipp sagt, wie Sie überhöhte Rechnungen vermeiden.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch
Die Werkstattrechnung für ihren alten Citroën 11 trieb Mirjam und Guido Fischer aus Mels SG die Zornesröte in die Gesichter: 20 000 Franken hatte Garagist Christian Heussi aus Niederurnen GL für die Reparatur des Oldtimers fakturiert. «Das ist zwei- bis dreimal mal so viel wie ursprünglich angesetzt», klagen Fischers.
Heussi sieht das anders. Für ihn bestand keine bindende finanzielle Vereinbarung. Zwar habe er vor Arbeitsbeginn tatsächlich von Kosten zwischen 6000 bis 12 000 Franken gesprochen, gleichzeitig aber auch gewarnt: «Bei einem alten Auto kann während der Restauration immer noch das eine oder andere zum Vorschein kommen.»
Genau das machte Heussi geltend. «Ich habe Fischers während der Reparaturdauer einige Male darüber informiert, dass zusätzlich dieses und jenes gemacht werden müsse - aber nie einen Stopp-Befehl erhalten», rechtfertigt Heussi seine hohe Schlussabrechnung. Deshalb beharre er auf dem vollen Betrag, schliesslich habe er den Auftrag erfüllt.
Fischers sehen das anders. Sie fühlen sich vom Garagisten hintergangen. «Wir sind immer vom vorbesprochenen Kostenrahmen ausgegangen», sagt Mirjam Fischer. Und an Telefonate oder weitere Gespräche, in denen Heussi vor weit höheren Kosten gewarnt habe, mögen sich weder sie noch ihr Mann erinnern.
Besonders unglücklich an der Situation ist, dass es zwischen Fischers und Garagist Heussi keine schriftliche Abmachung gibt. Alles wurde - wie häufig bei solchen Aufträgen - immer nur mündlich vereinbart. Für Markus Studer vom TCS ist das ein «unentschuldbarer Fehler», denn egal, ob es sich um einen Oldtimer oder ein gewöhnliches Alltagsauto handelt: «Bei Reparaturen oder Restaurationen ab etwa 1000 Franken muss der Kunde auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag beharren oder selber eine Auftragserteilung mit einem finanziellen Rahmen ausstellen.»
Letzteres gilt es besonders dann zu beherzigen, wenn ein älteres Fahrzeug vom Garagisten für das Vorführen beim Strassenverkehrsamt in Stand gestellt wird. Bei einem schwammig formulierten «Generalauftrag» kann der Garagist tun, was er will - und das erst noch in Rechnung stellen.
Grundsätzlich gilt: Seriöse Garagen machen Offerten für Reparaturen und Servicearbeiten kostenlos. Sollten während der Arbeiten neue Mängel zum Vorschein kommen und sprengt deren Reparatur den ursprünglich vereinbarten Kostenrahmen, holen solche Garagen erst das Einverständnis des Kunden ein.
Ist der Kunde mit der Rechnung trotzdem nicht zufrieden, rät der TCS, bis zur Klärung durch eine neutrale Fachstelle oder ein Gericht nur den in der Offerte genannten Betrag zu zahlen.
Doch Vorsicht: Umgekehrt hat der Garagist dann das Recht, den Wagen nicht rauszurücken. Ist der Kunde auf sein Fahrzeug angewiesen, bleibt ihm oft nichts anderes übrig, als die umstrittene Rechnung zu bezahlen.
Das ist höchst unerfreulich. Doch gerade in einem solchen Fall heisst es: Kühlen Kopf bewahren und auf der Rechnung und der Quittung den Vermerk «Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» anbringen. So hält sich der Kunde die Möglichkeit offen, mit Hilfe einer fachkundigen Stelle zumindest einen Teil seines Geldes beim Garagisten zurückzufordern.
Zurückzufordern gibt es im Falle der Familie Fischer und ihres Oldtimer-Citroëns heute nichts mehr. Sie haben sich inzwischen mit Garagist und Restaurateur Christian Heussi geeinigt. Dem Frieden zuliebe. Heussi hat Fischers auf den Gesamtbetrag von 20 000 Franken 2000 erlassen.
So tappen Sie beim Garagisten nicht in die Kostenfalle
Grundsätzlich gilt: Geben Sie der Werkstatt den klar umrissenen Auftrag immer schriftlich. TCS und Garagen geben den Kunden vorgedruckte Auftragsformulare ab. Notfalls reicht auch ein handgeschriebener Zettel. Achten Sie bei der Auftragserteilung auf Folgendes:
Bei Reparaturen
- Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag und vereinbaren Sie in der Auftragserteilung einen Maximalpreis.
- Falls die Reparatur teurer wird als vorgesehen: Bestehen Sie darauf, dass die Garage Ihre Einwilligung einholt, bevor sie die zusätzlichen Arbeiten ausführt.
- Holen Sie bei Karosseriearbeiten mehrere Offerten ein. Das kann sich lohnen, weil die Kosten, je nach Reparaturmethode, variieren.
Beim Service
- Verlangen Sie eine schriftliche Preisauskunft für die zu erwartenden Servicearbeiten.
- Falls der Service teurer als vorgesehen wird: Bestehen Sie darauf, dass die Garage Ihre Einwilligung einholt, bevor sie zusätzliche Arbeiten ausführt.
- Die Checkliste im Autohandbuch oder in der Betriebsanleitung gibt Auskunft darüber, was alles zum Service gehört. Legen Sie schriftlich fest, ob die Werkstatt eigenmächtig darüber hinausgehende «Serviceleistungen» wie das Auswechseln der Scheibenwischerblätter ausführen darf.
Beim Vorbereiten zur amtlichen Prüfung
- Geben Sie nie einen Generalauftrag, Ihren Wagen für die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vorzubereiten. Das kann teuer werden.
- Bei neueren und gut gewarteten Fahrzeugen ist es meist nur nötig, die Scheinwerfer einzustellen, Lichter, Bremsen, Lenkung, Aufhängung und Unterboden zu kontrollieren. Bei einem Mittelklassewagen kostet das in der Regel zwischen 200 und 350 Franken.
- Auto-, Unterboden- und Motorenwäsche sind nur nötig, wenn alles stark verschmutzt ist.
Bei Auftragsende
- Kontrollieren Sie, ob die Garage den Auftrag korrekt ausgeführt hat.
- Verlangen Sie, dass man Ihnen bei Unklarheiten die ersetzten Teile übergibt.
- Informieren Sie den Garagisten sofort über mangelhaft ausgeführte Reparaturen, nötigenfalls per eingeschriebenen Brief. Sie haben die Wahl, dem Garagisten das Fahrzeug zum Nachbessern zu bringen oder bei der Rechnung einen Abzug zu machen.
Beim Bezahlen
- Kontrollieren Sie die Rechnung. Die Tarife für Service und Abgaswartung müssen in der Garage öffentlich angeschlagen sein.
- Zahlen Sie die ganze Rechnung nur, wenn Sie in allen Punkten einverstanden sind. Andernfalls halten Sie Ihre Beanstandung schriftlich fest und überweisen Sie nur den unbestrittenen Betrag.
Hier bekommen Sie Hilfe
- Autogewerbe-Verband der Schweiz AGVS, Tel. 031 307 15 15. Er organisiert im Streitfall ein Gespräch, an dem auch Vertreter des AGVS, des ACS oder TCS teilnehmen, sofern der Kunde Mitglied eines dieser Clubs ist.
- Automobil-Verbände ACS, Tel. 031 328 31 11, TCS, Tel. 0844 888 111, VCS, Tel. 0848 820 082
- Kundendienst des Automobil-Importeurs (die Adresse finden Sie in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs). Er beantwortet Fragen zu Reparatur- und Wartungs-Richtzeiten.
- Bei Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
- K-Tipp-Rechtsberatung. Tel. 01 253 83 83, Mo bis Fr von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.