Die Kunst der richtigen Versicherung
Der Kunstmarkt floriert. Vor allem Besitzer wertvoller Gemälde, Plastiken und Antiquitäten sollten eine spezielle Kunstversicherung abschliessen. Für weniger teure Gegenstände reicht häufig die Hausrat- oder eine Wertsachenversicherung.
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K-Geld 1/2004
04.02.2004
Judit Kotte, Philipp Lütscher
Was mache ich mit dem Albert Anker meiner Grossmutter? Und wie versichere ich meine wertvolle Uhrensammlung? Die Antwort auf solche Fragen hängt stark vom Preis der Wertsachen ab.
Schmuck ist in der Hausratversicherung üblicherweise bis 10 000 oder maximal 20 000 Franken versichert. Im Gespräch mit ihren Kunden sind einige Versicherer bereit, die Standardlimite auf 50 000 Franken zu erhöhen.
Sogar Schäden beim Abstauben sind gedeckt
Werts...
Was mache ich mit dem Albert Anker meiner Grossmutter? Und wie versichere ich meine wertvolle Uhrensammlung? Die Antwort auf solche Fragen hängt stark vom Preis der Wertsachen ab.
Schmuck ist in der Hausratversicherung üblicherweise bis 10 000 oder maximal 20 000 Franken versichert. Im Gespräch mit ihren Kunden sind einige Versicherer bereit, die Standardlimite auf 50 000 Franken zu erhöhen.
Sogar Schäden beim Abstauben sind gedeckt
Wertsachen wie Kunstgegenstände, Pelzmäntel und Musikinstrumente hingegen sind durch die Hausratversicherung auch abgedeckt, wenn sie diesen Betrag übersteigen - sofern sie richtig deklariert wurden.
Wer also in seiner Wohnung ein paar Drucke im Gesamtwert von einigen tausend Franken hängen hat, ist mit einer Hausratversicherung im Normalfall gut bedient. Wichtig ist, die Kaufquittungen aufzubewahren: Bei einem Diebstahl oder im Brandfall muss man der Versicherung den Besitz der Werke allenfalls beweisen können.
Weniger klar ist die Wahl der Versicherung bei einem Gesamtwert der Gegenstände von rund 50 000 Franken. Vor allem, wenn sich darunter zum Beispiel kostbare Porzellanpuppen oder andere zerbrechliche Gegenstände befinden, empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Kunstversicherung.
Im Unterschied zu einer Hausrat- deckt eine Kunstversicherung auch das eigene oder das Missgeschick Dritter wie beispielsweise eine Beschädigung beim Staubwischen ab. Ausgenommen sind lediglich langfristige Schäden, wie das Verbleichen einer Lithografie (siehe Tabelle).
Sinnvoll kann auch der Abschluss einer Wertsachenversicherung sein. Sie zahlt im Unterschied zur Kunstversicherung aber nicht für die Beschädigung, die beim Reinigen oder Instandstellen entstehen kann. Eine Wertsachenversicherung eignet sich vor allem für teure Schmuckgegenstände, die nicht sehr starken Preisschwankungen unterworfen sind.
Eindeutig für eine Kunstversicherung spricht der Besitz von Kunstwerken ab einem Gesamtwert von 100 000 Franken. Vor allem teurere Werke schwanken wie Aktien im Wert sehr stark. Die Kunstversicherung schätzt deshalb im Gegensatz zur Hausrat- und zur Wertsachenversicherung den aktuellen Marktwert des Gegenstandes oder der Sammlung alle zwei bis drei Jahre.
Für die Prämie zählt nicht nur der absolute Wert
Die Schätzung erfolgt nach marktüblichen Kriterien und wird meist durch Kunstexperten von Auktionshäusern vorgenommen. Im Schadenfall oder bei Diebstahl erstattet die Kunstversicherung dem Kunden dann den in der Police festgehaltenen Versicherungswert.
Wer Kunstwerke erbt, sollte auf das Datum allfällig vorhandener Kaufquittungen achten. Gegenstände mit Kaufbelegen, die älter als drei Jahre sind, sollten vor Policenabschluss unbedingt neu geschätzt werden.
In der Schweiz bieten die National Versicherung, die Axa und die Mannheimer spezielle Kunstversicherungen an. Die Mannheimer ist besonders stark bei Spezialprodukten wie zum Beispiel der Oldtimerversicherung. Sonst ist die Palette der drei Gesellschaften ähnlich.
Für die Berechnung der Prämie sind neben der Höhe des Selbstbehaltes und des Gesamtwertes auch Sicherheitsaspekte wichtig. Die Versicherungsprämien für gläserne Schmetterlinge sind höher als für massive Skulpturen von Henry Moore - auch bei ähnlich hohem Versicherungswert.
Prämien bewegen sich zwischen 2,5 und 2,75 Promille
Ab Werten von 100 000 Franken sind Brandmelder oder Alarmanlagen laut Myriam Schlesinger von der Mannheimer empfehlenswert. Je besser ein Objekt gesichert ist, umso günstiger ist die Prämie. Diese beträgt durchschnittlich zwischen 2,5 und 2,75 Promille des Gesamtwertes aller versicherten Objekte.
Fazit: Der Abschluss einer Kunstversicherung empfiehlt sich, wenn der Gesamtwert der Gegenstände über 100 000 Franken beträgt, starken Wertschwankungen unterworfen ist oder es sich um zerbrechliche Objekte handelt - alles andere ist durch die Hausratversicherung bestens abgedeckt.
Abschluss einer Kunstversicherung
- Lassen Sie den Gesamtwert der Kunstgegenstände schätzen.
- Klären Sie die Limiten Ihrer Hausrat-/Wertsachenversicherung.
- Fragen Sie die Gesellschaft Ihrer Hausratversicherung nach Kunstversicherungen.
- Lassen Sie sich die Leistungen der Kunstversicherung erklären.
- Legen Sie den Zeitpunkt des Schätzwertes im Vertrag fest.
- Achten Sie darauf, dass der in der Police festgelegte Wert dem Entschädigungswert entspricht.
- Klären Sie das Vorgehen im Schadenfall im Voraus.
- Fragen Sie nach Prämienveränderungen, falls Ihre Sammlung wächst.
- Ziehen Sie Beratung für die Sicherungsmassnahmen bei.