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20.11.2019
Seit rund zehn Jahren übernimmt die Post im Auftrag der Zollverwaltung das Verzollen von Paketen aus dem Ausland. Laut Gesetz muss eine Sendung verzollt werden, wenn der Warenwert samt Porto mehr als 65 Franken beträgt. Das gilt für Waren mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent, also etwa für Kleider und Schmuck.
Bei Gütern des täglichen Gebrauchs mit dem tieferen Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent liegt die Grenze bei 200 Franken. Das gilt beispielsweise für Bücher und Lebensmittel.
Eine K-Tipp-Leserin aus Zürich bestellte im englischen Internetladen Boohoo.com Kleider und Schmuck. Sie gab zwei separate Bestellungen auf, um unter der Freigrenze zu bleiben: eine für rund 62, die andere für 60 Franken. Das Porto war jeweils inbegriffen. Trotzdem verzollte die Post die Pakete und stellte der Frau rund 50 Franken für Verzollung und Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Frau bezahlte – sonst hätte sie die Pakete nicht erhalten.
Die Post hatte bei beiden Paketen ein Porto von 9 Franken dazugerechnet – also Versandkosten, die gar nicht anfielen, weil sie bereits inbegriffen waren. So wurden beide Sendungen teurer als 65 Franken – und damit mehrwertsteuerpflichtig. Für die Verzollung verlangte die Post je eine Pauschale von 16 Franken plus 3 Prozent des Warenwerts.
Porto inbegriffen – Beleg nützte nichts
Die Zürcherin wies nach, dass das Porto in beiden Fällen inbegriffen war. Die Post hielt trotzdem an ihrer Rechnung fest. Ihre Erklärung: Es sei bei den Paketen nicht ersichtlich gewesen, dass das Porto inbegriffen war. In solchen Fällen greife man auf eine Tabelle zurück. Sie enthalte die durchschnittlichen Versandkosten für eine Auslandssendung in die Schweiz und sei von der Eidgenössischen Zollverwaltung genehmigt.
Dieses Vorgehen widerspricht jedoch der Auskunft, die der K-Tipp von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhielt. Diese schreibt: «Bei entgeltlichen Sendungen ist davon auszugehen, dass der Transportpreis im Entgelt enthalten ist.» Gehe die Post vom Gegenteil aus, müsse sie die effektiven Portokosten beim Empfänger klären.
Die Post hält laut Sprecher Oliver Flüeler trotzdem an ihrer Praxis fest. Man sehe keinen Widerspruch zu den Vorgaben der Zollverwaltung.
Tipp: Empfänger von Paketen aus dem Ausland sollten genau hinschauen, wenn sie bei einer Bestellung unter 65 Franken eine Zollrechnung bekommen. Hat die Post die Sendung zu Unrecht verzollt, sollte man das Paket nicht annehmen und eine korrekte Verzollung verlangen. Oder das Geld von der Post zurückverlangen – notfalls per Gericht.
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Auch DPD verzollt falsch
Momentan habe ich das selbe Problem bei DPD. Obwohl das Porto 2,50 Euro betrug und ausgewiesen wurde und der Gesamtbetrag ca. 53 Euro ausmachte, flatterte eine Zollrechnung ins Haus über 25.- CHF. Ich werde dagegen vorgehen und die Rechnung selbstverständlich nicht zahlen. Ich möchte denen doch nicht unnötig Geld in den Rachen werfen. =) Frohe Festtage
Nicht ganz verstanden
Hallo Forum, ich habe mir etwas aus China liefern lassen für $199 - free shipping. Nun hat mir die Post 90.- Porto verrechnet und somit den Warenwert (mit miserablem USD-Kurs) auf über 300.- vernschlagt. Damit verzolle ich also ebenfalls 90.- Porto, welche gar nicht existieren - da \"free shipping\". Ich habe leider den Zoll von knapp 46.- oder so bereits bezahlt. Muss ich das akzeptieren? Bzw. Was kann ich da machen? Danke