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Bei Geldbeträgen fällt die Steuer im Kanton des Schenkers an. Zahlen muss sie der Beschenkte. Im Kanton Bern gibt es bei Schenkungen einen Freibetrag von 12 000 Franken. Bei einer Schenkung über 100 000 Franken muss Ihr Schwager dem Kanton Bern 14 080 Franken Steuern zahlen.
Im Kanton Bern darf der Freibetrag für Schenkungen an die gleiche Person alle fünf Jahre beansprucht werden. Sie können Ihrem Schwager also ganz legal Steuern ersparen, indem Sie ihm jetzt zum Beispiel 50 000 Franken schenken und in fünf Jahren nochmals 50 000 Franken. Wegen des zweimaligen Freibetrags fallen dann statt 14 080 Franken nur noch 12 160 Franken Steuern an – nämlich zweimal 6080 Franken.
Vorsicht: Die kantonalen Regelungen sind bezüglich Freibeträgen und Mehrfach-Schenkungen sehr unterschiedlich.
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