Thorsten Martens ist ein Weltenbummler. Jedes Jahr nimmt der Bademeister aus Zürich unbezahlten Urlaub und verreist für mehrere Monate. Dazu schliesst er jeweils eine Abredeversicherung ab. «Sie ist für mich Gold wert» sagt er.
Der Nutzen der Abredeversicherung (siehe unten) zeigte sich, als Martens vor ein paar Jahren in Indien überfallen wurde. Die Suva zahlte Arzt- und Spitalkosten – und zudem Taggelder für die zwei Wochen, während denen er vom Arzt krankgeschrieben war. So erhielt er einen Zustupf von 1762 Franken.
Die Sache mit der Lohneinbusse2006 passierte Martens wieder ein Malheur während seines Urlaubs. Er geriet mit dem Velo in eine Tramschiene. Folge: acht Tage Arbeitsunfähigkeit.
Diesmal hatte Martens seine Abredeversicherung bei der Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ) abgeschlossen. Doch die wollte zuerst kein Taggeld zahlen: Martens habe während seines unbezahlten Urlaubs keine effektive Lohneinbusse gehabt, also gebe es auch kein Taggeld.
Hinter der unterschiedlichen Haltung der zwei Versicherer steht die entscheidende Frage: Muss ein Versicherer ein Taggeld zahlen, wenn der Unfall im unbezahlten Urlaub passiert? Hat also ein Verunfallter Geld zugut, obwohl er in dieser Zeit eh nichts verdienen würde?
Das Bundesgericht sagt nein. Es hat mehrmals festgehalten: Ohne Verdiensteinbusse kein Taggeld.
Doch die Praxis sieht anders aus. Gemäss einer Umfrage des K-Tipp zahlen viele Versicherer dennoch ein Taggeld – ohne Vorbehalte. Auch die Suva.
Einer der wenigen Verweigerer ist die Basler Versicherung, die behauptet, der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) habe diese Praxis «vorgeschrieben». Doch eine solche SVV-Vorschrift gibt es nicht. Ebenfalls zögerlich sind Generali, Groupe Mutuel, Solida und Visana.
Die Verweigerer foutieren sich dabei um die Meinung des zuständigen Bundesamts für Gesundheit (BAG). Es hat Unfallversicherer im Februar 2006 mit einem Kreisschreiben angewiesen, in solchen Fällen ein Taggeld auszuzahlen (ausser bei einer vorzeitigen Pensionierung).
Nun wird das Taggeld verbindlich geregeltZurzeit läuft die Revision des Unfallversicherungsgesetzes an. Und damit auch die Regelung des Taggeldes im unbezahlten Urlaub. Der Schweizerische Versicherungsverband schlägt vor, dass Betroffene ein Taggeld erhalten. Die Meinung des SVV dürfte nicht ohne Gewicht sein.
All diesen Fakten wollte und konnte sich auch die UVZ nicht entziehen. Nach Intervention des K-Tipp erklärte sie sich bereit, Martens doch noch ein Taggeld zu zahlen. So erhält er immerhin 1937 Franken.
Abredeversicherung: Günstig, sinnvoll – und ganz einfach abzuschliessenEine Abredeversicherung ist allen zu empfehlen, die einen Stellenwechsel für unbezahlten Urlaub nutzen. Wer den Job aufgibt und nicht sofort eine neue Stelle antritt, ist automatisch noch 30 Tage lang gegen Freizeitunfälle versichert. Deshalb sollten Betroffene für die Zeit danach eine Abredeversicherung abschliessen.
Dies ist für maximal 180 Tage möglich und kostet bei den meisten Anbietern noch 25 Franken pro Monat, die Axa-Winterthur verlangt 40 Franken (siehe
K-Tipp 4/08). Für den Abschluss fragen Sie in Ihrem Betrieb nach dem entsprechenden Formular.
Das Prozedere ist denkbar einfach: Während der 30-tägigen Nachdeckungsfrist einzahlen – und schon ist man versichert. Und zwar beim Versicherer, bei dem der bisherige Betrieb seine Unfallversicherung hat.
Wer eine Abredeversicherung hat, erhält bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit Taggelder in der Höhe von 80 Prozent des letzten Lohnes.