Zurzeit müssen die Pensionskassen die Guthaben der Versicherten mit mindestens 1,75 Prozent verzinsen. Dies hat der Bundesrat so festgelegt. Einen solch hohen Zins gibt es aktuell auf keinem Sparkonto und auf keiner Kassenobligation. So gesehen lohnt es sich, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu machen.
Dazu kommt noch der Steuerspareffekt: Diese Zuzahlungen senken die Steuerrechnung, weil Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Dies zeigt die Tabelle mit der Musterrechnung. Im konkreten Fall geht es um einen Mann aus Bern mit einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken. Bei ihm ergibt sich bei einem Pensionskasseneinkauf von 50 000 Franken eine Steuerersparnis von 11 933 Franken – egal wann er es macht.
Jüngere Sparer sollten zuwarten
Die Kernaussage der Tabelle lautet aber: Je später der Einkauf erfolgt – und je höher das steuerbare Einkommen ist –, desto höher wird die Rendite. Jüngere Sparer sollten also eher zuwarten und sich später einkaufen (siehe Kasten).
Beim Einkauf in die Pensionskasse gilt es speziell zu beachten:
- Voraussetzung ist, dass die betroffene Person in der Pensionskasse eine Vorsorgelücke und damit ein Einkaufspotenzial hat. Eine Lücke entsteht dann, wenn man eine gewisse Zeit lang nicht gearbeitet hat. Oder in den meisten Fällen dadurch, dass der Lohn im Laufe der Erwerbstätigkeit gestiegen ist. Die Pensionskasse rechnet so: Ausgehend vom aktuellen Verdienst ermittelt sie, wie viel die Person aufgrund der reglementarischen Beiträge bereits hätte sparen können, wenn sie immer zu diesem Lohn versichert gewesen wäre. Das Einkaufspotenzial steht bei vielen Kassen auf dem Pensionskassen-Ausweis. Sonst nennt die Kasse die Summe auf Anfrage.
- Die Rendite wird höher, wenn man die Einzahlung über mehrere Jahre staffelt. In der Tabelle beträgt die Steuerersparnis 11 933 Franken bei einmaliger Einzahlung. Bei fünf Einzahlungen zu je 10 000 Franken, verteilt auf fünf Jahre, würde die Ersparnis auf 13 640 Franken steigen. Dies gilt für die Stadt Bern. In anderen Kantonen, bei höheren Einkommen oder Einkaufbeträgen wäre die Einsparung noch grösser.
- Haben Sie früher einen Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum getätigt, müssen Sie diesen zuerst zurückzahlen, bevor Sie steuerwirksame Einkäufe tätigen können.
- Nach einer Scheidung muss oft ein Teil des Pensionskassenguthabens des einen Partners in die Pensionskasse des Ex-Partners überwiesen werden. Oder auf eine Freizügigkeitskonto, falls der Partner keiner Pensionskasse angeschlossen ist. Solche Lücken durch Abflüsse kann der «zahlende» Partner mit Einkäufen wieder auffüllen – und zwar steuerwirksam. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der «zahlende» Partner vorher einen Vorbezug fürs Wohnheim gemacht hat.
- Falls Sie die Absicht haben, bei der Pensionierung einen Teil oder das ganze Kapital bar zu beziehen (statt der Rente), muss der letzte Einkauf mindestens drei Jahre vor der Pensionierung stattfinden. Sonst streicht das Steueramt den Steuerabzug beim Einkauf (K-Geld 2/2015). Falls Sie hingegen im Alter die Rente beziehen wollen, sind Einkäufe auch noch kurz vor der Pensionierung möglich.
- Bedenken Sie, dass die Pensionskasse freiwillige Einkäufe dem überobligatorischen Teil des Altersguthabens zuweisen kann. Das ist meist ungünstig. Denn es kommt immer wieder vor, dass eine Pensionskasse den überobligatorischen Teil schlechter verzinst als das Obligatorium.
- Fragen Sie Ihre Pensionskasse, ob freiwillige Einkäufe nicht nur das Altersguthaben und damit die Altersrente erhöhen, sondern auch die Risikoleistungen wie etwa die Rente bei Invalidität oder das Kapital an die Hinterbliebenen, falls Sie sterben sollten. Das ist nicht immer garantiert.
Berechnung: So wird die Rendite bestimmt
Für die genaue Berechnung der Rendite musste die Winterthurer Beratungsfirma Vermögenspartner AG eine Annahme treffen: Die Angaben gehen davon aus, dass der eingekaufte Betrag bei der Pensionierung wieder in voller Höhe bar bezogen wird. Die Rendite ergibt sich dann aus dem Vergleich der Steuerersparnis beim Einkauf mit der Auszahlungssteuer beim Kapitalbezug.
Und dieser Steuereffekt ist auch der wesentliche Grund, warum die Rendite stark vom Einzahlungszeitpunkt abhängt. Wenn man später einzahlt, wird die Differenz zwischen Steuereinsparung und Auszahlungssteuer auf weniger Jahre verteilt. Die Kapitalauszahlungssteuer wird hier also nur auf dem eingekauften Betrag berechnet. Wird ein höherer Betrag bezogen, kann die Auszahlungssteuer wegen der Progression höher ausfallen.
Auf www.kgeld.ch/Service/Rechner finden Sie den Rechner «Lohnt sich ein Pensionskasseneinkauf?». Dort können Sie mit Ihren individuellen Angaben selber berechnen, welche Rendite Sie mit einem Einkauf erzielen können.