Die Turnschuhe «All Star Chuck Taylor» der US-Marke Converse sind beliebt. Die klassischen Modelle aus Segeltuch gehören weltweit zu den meistverkauften Turnschuhen.
In der Werbung gibt sich die seit 2003 zum Nike-Konzern gehörende Marke ein betont lockeres und lässiges Image: «Converse All Star sind für alle, die ihr Leben nach ihren eigenen Regeln gestalten und es auf voller Lautstärke leben», heisst es auf der Homepage.
Doch sobald es um die Preise von All-Star-Turnschuhen geht, ist es vorbei mit der Lockerheit, und Converse greift knallhart durch.
Die Preise sind fast überall gleich hoch
Was genau ist passiert? Kunden in der Schweiz zahlen im internationalen Vergleich sehr hohe Preise für die All-Star-Turnschuhe. Sie kosten – mit wenigen Ausnahmen – in der Schweiz überall gleich viel: die knöchelhohen Modelle je nach Farbe zwischen 99 und 139 Franken, die knöchelfreien Modelle zwischen 89 und 105 Franken. Diese Preise findet der Kunde unter anderem bei Jelmoli oder Och Sport an der noblen Bahnhofstrasse in Zürich. Aber auch im Internet bei Zalando oder Koala.
Letztes Jahr verkaufte auch der Händler Otto’s All-Star-Turnschuhe in seinen Läden. Sie kosteten laut Katalog mindestens einen Drittel weniger als üblich – nämlich 59 Franken. Der tiefe Preis war möglich, weil Otto’s die Turnschuhe bei Zwischenhändlern im Ausland kaufte und direkt importierte.
Das passte Converse nicht. Die Firma verlangte vor einem Jahr beim Handelsgericht des Kantons Bern einen vorsorglichen Verkaufsstopp. Die Begründung: Bei den von Otto’s verkauften Schuhen handle es sich um Fälschungen. Die Seriennummern stimmten nicht mit den firmeneigenen Einträgen überein.
Und die Turnschuhe seien «nicht mit dem Einverständnis von Converse in Verkehr gebracht worden». Die Nike-Tochter verlangte deshalb vor Gericht, dass Otto’s seine Lieferanten bekanntgebe. Damit nicht genug: Otto’s hätte Zeitungsinserate schalten müssen, in denen der Händler den Verkauf von gefälschten All-Star-Turnschuhen zugibt.
Gericht lehnte Verkaufsstopp ab
Otto’s wehrte sich dagegen erfolgreich: Die 7000 Paar importierten Turnschuhe seien bei Zwischenhändlern gekauft worden, die zusicherten, die Turnschuhe aus offiziellen Quellen bezogen zu haben. Otto’s beantragte, die Identität dieser Händler zu schützen.
Sie müssten sonst mit «Lieferboykotten und anderen disziplinarischen Massnahmen» durch Converse rechnen.
Das Handelsgericht Bern lehnte den vorläufigen Verkaufsstopp ab und schützte die Identität der Lieferanten von Otto’s. Converse konnte bisher nämlich nicht nachweisen, dass es sich bei den verkauften Turnschuhen tatsächlich um Fälschungen handelt. Die Seriennummern hätten nichts mit der Qualität der Turnschuhe zu tun. Der Entscheid des Berner Handelsgerichts ist rechtskräftig, hat aber nur vorsorglichen Charakter. Das heisst: Er gilt während des laufenden Hauptprozesses. Ein definitiver Entscheid ist noch offen.
Mit dem gerichtlichen Vorgehen will Converse seine hohen Margen schützen. Gemäss Zolldokumenten, über die die «NZZ am Sonntag» vor drei Jahren berichtete, haben in China und Indonesien hergestellte Turnschuhe einen Warenwert von nur rund 8 Franken. Nach Fracht und Zoll steigt der Preis auf 10 Franken. An seine Händler in der Schweiz verkauft der offizielle Converse-Importeur die Turnschuhe schliesslich für 65 Franken.
Tipp: Wer günstigere All-Star-Turnschuhe kaufen will, tut dies am besten in den Ferien. In den USA zum Beispiel sind die All-Star-Modelle nur halb so teuer wie in der Schweiz. Die klassischen Modelle ändern sich seit Jahren nicht – so kann man bei Bedarf gleich mehrere Paare kaufen.
Converse auch in Deutschland zurückgepfiffen
Tiefere Preise von All-Star-Turnschuhen waren Hersteller Converse schon früher ein Dorn im Auge: Die Firma hat in Deutschland schon mehrmals geklagt. Dort verkauften Läden wie Real und Toom All-Star-Schuhe zu massiv günstigeren Preisen. Converse klagte mit der gleichen Begründung wie bei Otto’s in der Schweiz – die Turnschuhe seien Fälschungen.
Bereits vor rund vier Jahren hatten die Schweizerische Wettbewerbskommission und das Deutsche Bundeskartellamt die damalige Converse-Importeurin für Deutschland, Österreich und die Schweiz aufgefordert, sich schriftlich an ihre Händler zu wenden. Dabei musste Converse zusichern, dass die Händler sich nicht an die Preisempfehlung halten müssen – sie die Preise also frei bestimmen können. Im Gegenzug erhielt Converse keine Busse.
Die Firma hat zu den Fragen des K-Tipp bis Redaktionsschluss nicht Stellung bezogen.