Inhalt
30.10.2013
Ja. Sie können den Leasingvertrag innerhalb von sieben Tagen widerrufen. Die Frist beginnt dann zu laufen, wenn Sie eine Kopie des Vertrags erhalten. Die Frist ist eingehalten, wenn Sie den Widerruf am siebten Tag der Post übergeben – am besten eingeschrieben. Nach Ablauf dieser sieben Tage ist nur noch eine normale Kündigung möglich.
Laut Gesetz kann der Leasingnehmer «mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer» kündigen. Sie haben also die Möglichkeit, auf das Ende des dritten, sechsten, neunten oder zwölften Monats seit Vertragsbeginn zu kündigen.
Das heisst in Ihrem Fall: Falls Sie den Vertrag für den BMW im Oktober unterzeichnet und die siebentägige Widerrufsfrist verpasst haben sollten, können Sie erstmals per Ende Januar kündigen. Das Schreiben muss dann spätestens Ende Dezember bei der Leasingfirma eingetroffen sein.
Es gibt allerdings Leasingverträge, die andere Kündigungstermine enthalten, nämlich auf jedes Monatsende.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden