Gekauft ist gekauft»: Dieser Grundsatz gilt auch bei Einkäufen im Internet weiterhin. Der Nationalrat hat kürzlich einen Vorschlag des Ständerats für ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen abgelehnt. Somit hängt es vom einzelnen Händler ab, ob er die Ware bei Nichtgefallen zurücknimmt. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von zehn der grössten Elektronik-Internetshops zeigt: Die meisten gewähren ein – allerdings oft unterschiedliches – Rückgaberecht.
- Melectronics.ch: Beim Internetshop der Migros darf man originalverpackte, unbeschädigte und saubere Geräte innert 30 Tagen zurücksenden. Ausnahme: versiegelte Ware. Sie wird nur zurückgenommen, wenn sie nicht ausgepackt wurde. Von der Rückgabe ausgeschlossen: Handys, Note- und Netbooks, PCs, Tablets, Spielkonsolen, Navigationsgeräte, Bücher, Software, bespielte CDs/DVDs.
- Interdiscount.ch: Der Coop-Shop räumt eine 7tägige Rückgabefrist ein. Die Rücksendung muss per E-Mail oder Telefon beantragt werden. Versiegelte oder in Plastik verschweisste Artikel dürfen nicht geöffnet sein.
- Arp.ch, Digitec.ch, Mediamarkt.ch und PCP.ch: Originalverpackte und ungeöffnete Ware kann man innert 14 Tagen zurückgeben.
Ausgeschlossen sind bei Arp Video-Beamer, Kopfhörer und andere «Hygiene-Produkte», Software und auf Kundenwunsch beschaffte Artikel. Wurde die Packung geöffnet, kann man nur Produkte der Eigenmarken «Arp» und «Claxan» zurückgeben – ausgeschlossen sind unter anderem Beamer, Verbrauchsmaterial und Datenträger.
Bei Digitec muss der Artikel aus dem Zentrallager in Wohlen stammen. Das ist laut Digitec bei der Bestellung ersichtlich. Ist die Packung geöffnet und unbeschädigt, zieht Digitec 10 Prozent des jüngsten Tagespreises ab. Von der Rückgabe ausgeschlossen: Verbrauchsartikel wie Toner, Software, Küchenmaschinen sowie «Hygieneartikel» wie Kopfhörer, Rasierer und Zahnbürsten.
Bei PCP ausgeschlossen: Notebooks, PCs, TVs, Software und Artikel mit einem Preis ab 1000 Franken. Auf Anfrage sagte PCP aber, Konsumenten könnten «im Normalfall» auch diese Produkte zurückgeben. PCP behält sich bei geöffneten Packungen einen Abzug von 20 Prozent des Warenwerts vor. Laut PCP wird bei unbeschädigter Originalverpackung darauf verzichtet.
Brack.ch, Distrelec.ch, Microspot.ch und Nettoshop.ch: Im Kleingedruckten dieser Händler gibts kein Rückgaberecht.
Brack sagt, als Mitglied im Verband des Schweizerischen Versandhandels räume man bei ungeöffneter Ware ein 10-tägiges Rückgaberecht ein.
Bei Nettoshop gibt es auf schriftlichen Antrag hin ein «Umtauschrecht» für ungebrauchte Produkte in Originalverpackung. Beim Kauf eines anderen Artikels wird der Kaufpreis angerechnet, der Rest als Gutschein erstattet. Auf Anfrage gibt Nettoshop an, der Kunde könne auch eine volle Rückerstattung in Form eines Gutscheins verlangen. Ausgenommen von der Rückgabe: Hygieneartikel (z. B. Körper- und Mundpflegeprodukte), Wasserkocher, Batterien, Akkus, Speichermedien sowie Ausstellungs- und Occasionsgeräte.
Microspot-Kunden können bei einzelnen Produkten ein 30-tägiges Rückgaberecht erwerben – «in der gegenwärtigen Testphase» für 4 Prozent des Kaufpreises. Aber auch ohne diese 4 Prozent würden ungeöffnete Geräte kurz nach der Bestellung meist zurückgenommen.
Beatrice Walder