Wer die Schweiz zum Zeitpunkt der Pensionierung definitiv verlässt, nimmt oft das Kapital mit, das er in der 2. und der 3. Säule gespart hat. Ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung der Altersguthaben ­bereits ins Ausland verlegt, zieht die Pensionskasse, die Freizügigkeits- oder die 3a-Stiftung in der Schweiz vor der Überweisung des Betrags die Quellensteuer auf die Kapitalauszahlung direkt ab und leitet sie an die Steuerbehörde weiter.

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