«Konkubinatsstrafe» statt «Heiratsstrafe»
Bei der AHV subventionieren Konkubinatspaare die Verheirateten jährlich mit 800 Millionen Franken. Das zeigt ein Bericht des Bundesrats.
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saldo 08/2015
29.04.2015
Thomas Lattmann
Die Rente eines verheirateten Paars beträgt in der AHV nicht mehr als 150 Prozent einer maximalen AHV-Einzelrente. Konkubinatspaare hingegen erhalten zwei AHV-Renten. Deshalb sprechen einige Politiker von einer «Heiratsstrafe».
Sie liegen damit allerdings falsch: Das Bundesgericht kam bereits Ende 2013 zum Schluss, dass Konkubinatspaare trotz der geltenden AHV-Regelung gegenüber den Verheirateten finanziell insgesamt benachteiligt sind (
Die Rente eines verheirateten Paars beträgt in der AHV nicht mehr als 150 Prozent einer maximalen AHV-Einzelrente. Konkubinatspaare hingegen erhalten zwei AHV-Renten. Deshalb sprechen einige Politiker von einer «Heiratsstrafe».
Sie liegen damit allerdings falsch: Das Bundesgericht kam bereits Ende 2013 zum Schluss, dass Konkubinatspaare trotz der geltenden AHV-Regelung gegenüber den Verheirateten finanziell insgesamt benachteiligt sind (saldo 3/14). Im Urteil heisst es: «In einer Gesamtbetrachtung der Sozialversicherungen finden sogar Solidaritätsflüsse von den unverheirateten zu den verheirateten Paaren statt.»
Unter dem Strich profitieren Ehepaare
In seinem Ende März publizierten Bericht «Modernisierung des Familienrechts» bestätigt der Bundesrat die Geldflüsse zugunsten der Ehepaare. Er beziffert die Privilegien für Verheiratete aufgrund von Beitragserleichterungen und Hinterlassenenleistungen (Witwenrente) in der AHV auf 2,8 Milliarden Franken pro Jahr. Die Einsparungen aufgrund der Plafonierung der AHV-Ehepaarrenten liegen nur bei 2 Milliarden Franken.
Insgesamt resultiert also ein Überschuss zugunsten der Verheirateten von 800 Millionen Franken pro Jahr. Oder anders gesagt: Konkubinatspartner unterstützen Ehepaare und eingetragene Partnerschaften mit jährlich 800 Millionen. Man müsste also von einer «Konkubinatsstrafe» statt von einer «Heiratsstrafe» sprechen.
Ungleichheiten zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren zeigen sich überdies im Steuersystem. Gemäss einer Studie des Bundes aus dem letzten Jahr zahlen verheiratete Paare bei einer ungleichen Einkommensverteilung von 70 und 30 Prozent pro Partner meist tiefere Steuern als Konkubinatspaare. Tragen beide Partner je die Hälfte zum Einkommen bei, sind Konkubinatspaare eher im Vorteil.
Eine faire Lösung wäre einfach: Steuern und Sozialversicherungen sollten unabhängig vom Zivilstand ausgestaltet sein.