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Nein. Massgebend für die Prämie der Krankenkasse ist der gesetzliche Wohnsitz. Und dieser befindet sich dort, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Auch bei einem vorübergehenden Heimaufenthalt bleibt der Lebensmittelpunkt eines Kindes bei den Eltern. Sie müssen die Krankenkassenprämie für Ihre Tochter also auch weiterhin gemäss den Ansätzen des Kantons Uri zahlen.
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