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Nein. Ein Prämienaufschlag wegen eines Umzugs berechtigt Versicherte nicht dazu, vorzeitig zu kündigen. Bis Ende Jahr müssen Sie also bei der jetzigen Krankenkasse bleiben. Ein Kündigungsrecht hätten Sie nur im seltenen Fall, dass das Bundesamt für Gesundheit Ihrer Kasse eine unterjährige Prämienerhöhung bewilligt. Dann können Versicherte mit einer Frist von einem Monat kündigen und auf den Zeitpunkt der Erhöhung zu einer anderen Kasse wechseln.
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