Die private Spital-Zusatzversicherung von Fred Renggli (Name geändert) aus Küssnacht am Rigi SZ kostete vor knapp zwanzig Jahren 160 Franken pro Monat. Heute beläuft sich die Prämie der Versicherung «Hospital Comfort Bonus» von Helsana auf mehr als das Doppelte. Genauer: auf rund 330 Franken – der Schadensfreiheitsrabatt von 20 Prozent bereits abgezogen.
Ohne diesen Rabatt würde der 63-Jährige monatlich sogar 400 Franken zahlen. Versichert sind die freie Arztwahl und das garantierte Einbettzimmer im Spital.
Fehlen junge Kunden, steigen die Prämien
Renggli bemerkte zufällig, dass Helsana-Versicherte ohne Bonus im Modell «Hospital Comfort» weniger stark zur Kasse gebeten werden als er. Es handelt sich ebenfalls um eine private Spitalversicherung, aber ohne Schadensfreiheitsrabatt. Er verlangte von der Versicherung eine Erklärung. Helsana begründete seine höheren Prämien mit dem «Vorliegen verschiedener Bestände, welche eine unterschiedliche Risikostrukur aufweisen».
Helsana nahm seit 2006 nur noch Kunden im Alter ab 50 Jahren ins «Bonus»-Modell auf. Jüngere versicherte sie in anderen Modellen wie «Hospital Comfort». Das verteuerte die Prämien – und wird sie weiter stark steigen lassen, wie der in der Versicherungsbranche tätige Renggli selber weiss. Jüngere werden nämlich seltener krank und verursachen weniger Kosten als Ältere. Treten keine jüngeren Kunden mehr in die Versicherung ein, führt dies zu überdurchschnittlichen Ausgaben der Kasse.
Was Renggli erst vom K-Tipp erfuhr: Es gibt eine Bestimmung in der «Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen». Sie regelt solche Fälle zugunsten der Versicherten: Nimmt eine Krankenkasse in einem Versicherungsmodell keine neuen Kunden mehr auf, haben die bisherigen Versicherten das Recht, in eine gleichwertige Zusatzversicherung zu wechseln. Und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wechsel lässt sich vor Gericht durchsetzen
Diese Bestimmung soll verhindern, dass Versicherte ein Leben lang zahlen und sich später wegen explodierender Prämien den Spitalzusatz nicht mehr leisten können.
Der Wechsel muss allerdings nicht selten gegen den Widerstand der Krankenkassen gerichtlich durchgesetzt werden, wie zwei neuere Urteile des Bundesgerichts zeigen:
Bei einer Genferin vervierfachten sich die Monatsprämien für die Halbprivat-Versicherung zwischen 1996 und 2004 von 150 auf 600 Franken. Die Frau verlangte, in einen offenen Versicherungsbestand mit tieferen Prämien zu wechseln. Das Genfer Versicherungsgericht hiess die Klage gut. Dagegen wehrte sich die Helsana vor Bundesgericht – allerdings vergeblich (Urteil 4A_18/2010).
Bei einer Versicherten der Krankenkasse Intras stieg die Prämie für die Zusatzversicherung «Quadra+» von 126 auf 395 Franken – also um über 200 Prozent. Die Frau wehrte sich ebenfalls erfolgreich dagegen. Das Bundesgericht stellte letzten Sommer klar, dass selbst dann von einem geschlossenen Bestand auszugehen ist, wenn der Versicherer noch einzelne neue Policen abschliesst.
Entscheidend ist, dass eine Krankenkasse junge, gute Risiken systematisch einem neuen Modell zuführt. Und dass sich die Prämien im Altbestand wegen der schlechteren Risiken so erhöhen, dass die Versicherten faktisch genötigt werden, ihre Zusatzversicherung zu kündigen (Urteil 4A_627/2015).
Zum Fall Renggli sagt Helsana-Sprecher Stefan Heini: Die Krankenkasse könne jederzeit belegen, dass sie ausreichend «Bonus»-Neuabschlüsse mache. Die Helsana bewirbt aber das Versicherungsprodukt «Hospital Comfort Bonus» ausdrücklich für Leute ab 50 Jahren – Jüngere dürften somit in anderen Modellen landen.
Tipp: Ältere Versicherte können auf der Website ihrer Krankenkasse nachschauen, ob und wie ihr Versicherungsmodell noch angeboten wird. Bietet die Kasse dieses Modell nur noch älteren Personen oder gar nicht mehr an, können sie auf den Wechsel in eine gleichwertige Versicherung pochen.