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Ja. Jede neue Krankheit oder jeder neue Unfall löst eine neue Sperrfrist aus, sofern er auf einem anderen Grund beruht. Da Ihre Depression keine Folge des Beinbruchs ist, sind Sie somit erneut während höchstens 90 Tagen vor einer Kündigung geschützt.
Anders bei einem Rückfall: Wenn Sie wegen Ihres Beinbruchs nochmals krankgeschrieben worden wären, würden die 90 Tage weiterlaufen – das heisst, Sie wären nur noch höchstens 35 Tage vor einer Kündigung geschützt.
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