Eine 62-jährige Frau erhielt nach der Scheidung monatlich 4500 Franken Rente von der Pensionskasse ihres Ex-Mannes. Als er zwei Jahre nach der Scheidung starb, bekam sie nur noch die gesetzliche Minimalrente der Pensionskasse in der Höhe von 400 Franken.
Mit diesem Beispiel begründete Alec von Graffenried, der ehemalige Nationalrat und heutige Berner Stadtpräsident, vor rund zwei Jahren im Parlament, weshalb das Scheidungsrecht geändert werden müsse.
Starb der Mann, fiel die Rente weg
Das Problem: Bisher wurde das während der Ehe einbezahlte Pensionskassenkapital unter den Geschiedenen hälftig geteilt. Das war aber nicht der Fall, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung bereits eine IV-oder AHV-Rente bezog. Er schuldete dann eine «angemessene Entschädigung». War kein Kapital vorhanden, setzte das Gericht einen bestimmten Betrag der Rente des Ehemanns für den Unterhalt der Ex-Frau fest.
Doch mit dem Tod des Ex-Mannes fiel seine Rente weg – und damit auch der Anteil für die Ex-Frau. Die Pensionskassen zahlten in solchen Fällen oft nur noch die obligatorische Hinterlassenenrente. Das sind in der Regel nicht mehr als ein paar Hundert Franken.
Ältere Urteile können angepasst werden
Seit Anfang Jahr ist das nicht mehr so: Die Pensionskassenrente wird neu geteilt. Ist ein Ehepartner bei der Scheidung bereits pensioniert, wird der Anteil für den Ex-Partner an die Pensionskasse überwiesen. Diese bezahlt der Person nach Erreichen des Pensionsalters eine Altersrente. Eine Geschiedene ohne Pensionskasse kann den zugesprochenen Rentenanteil in die Stiftung Auffangeinrichtung BVG mit Sitz in Zürich einbringen (www.chaeis.net). Dann zahlt diese im Alter die Rente aus.
Die neue Regelung gilt teils auch rückwirkend: Wer sich nach dem Jahr 2000 scheiden liess und eine lebenslange Rente zugesprochen erhielt, kann beim zuständigen Gericht bis Ende Jahr eine entsprechende Anpassung des Scheidungsurteils verlangen. Dadurch können sich allerdings die laufenden Alimente verkleinern. Dafür gibt es danach eine bis ans Lebensende garantierte Rente.