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Nein. Die Grundversicherung bezahlt eine Psychotherapie nur dann, wenn sie ein Arzt durchführt oder ein Psychologe, der bei einem Arzt angestellt ist und von ihm den Auftrag erhalten hat. Im letzteren Fall ist der Arzt dafür verantwortlich, dass der Psychologe die Therapie korrekt durchführt. Es ist auch der Arzt, der die Rechnung ausstellt. Die Grundversicherung bezahlt höchstens 40 Therapiesitzungen.
Tipp: Verlangen Sie künftig vor der Therapie von der Krankenkasse eine Kostengutsprache.
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