Nein. Sie bleiben weiterhin bei der alten Krankenkasse versichert und müssen nur dieser die Prämien bezahlen. Weil die Prämie bei der neuen Kasse günstiger ist, können Sie von der alten die Differenz zurückverlangen. Stellt sie sich quer, kann die Ombudsstelle Krankenversicherung helfen: Morgartenstrasse 9, Postfach 3565, 6002 Luzern, Tel. 041 226 10 10.