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Eine Medizinstudentin absolvierte bei einem Hausarzt an acht Halbtagen ein Praktikum. Als sie auf dem Weg zur Arbeit mit dem Velo stürzte, wollte die Visana als Unfallversicherer des Hausarztes nicht zahlen. Und zwar mit dem Argument, die Praktikantin sei gar nicht obligatorisch unfallversichert gewesen.
Doch, sagt das Bundesgericht. Praktikanten seien grundsätzlich versichert. Im konkreten Fall sei unerheblich, dass die Frau ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen hatte. Und es spielt ebenfalls keine Rolle, dass es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gab und sie auch keinen Lohn erhielt.
Bundesgericht, Urteil 8C_116/2015 vom 5. 5. 2015
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