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Ein 60-jähriger Bauarbeiter verlor seine Stelle. Er liess sich frühpensionieren. Eine volle Rente sah seine Pensionskasse erst ab 61 Jahren vor. Bis dahin erhielt der Mann eine halbe Altersrente. Für die übrigen 50 Prozent wandte er sich an die Arbeitslosenkasse des Kantons Wallis. Diese verweigerte ihm Taggelder, da er sich freiwillig für eine Frühpensionierung entschieden habe. Erst die Bundesrichter gaben dem Mann recht: Seine Arbeitslosigkeit sei unverschuldet. Mit der halben Altersrente habe er sogar den von der Arbeitslosenversicherung zu zahlenden Betrag gesenkt.
Bundesgericht, Urteil 8C_465/2017 vom 12. Januar 2018
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