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Ein 58-jähriger Mann stürzte beim Kirschenpflücken vom Baum auf eine Steinplatte hinunter und starb. Die Unfallversicherung Suva wollte der Witwe keine Witwenrente zahlen. Begründung: Der Unfall sei «nicht rechtsgenüglich» nachgewiesen. Ein Arzt hatte festgehalten, eine natürliche Todesursache, wie zum Beispiel ein Herzversagen, sei ebenfalls denkbar.
Das Bundesgericht stellt sich nun aber auf die Seite der Witwe. Bei der Unfallversicherung gelte der «Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit». Dies sei hier der Fall.
Bundesgericht, Urteil 8C_227/2016 vom 14.6.2016
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