Dem neuen nationalen Register angeschlossen sind rund 100 Transportunternehmen, unter anderem auch die SBB. Für den Aufbau zuständig ist der gesamtschweizerische Tarifverbund «CH-Direct». Er will mit dem Schwarzfahrer-Register Wiederholungstäter härter anpacken.
Bisher landeten die Daten von Schwarzfahrern nur in den Registern der einzelnen Transportunternehmen – ein Austausch fand in der Regel nicht statt. Grundsätzlich gilt: Wer schwarzfährt, muss beim ersten Mal mit einer Busse von 90 Franken zuzüglich des Fahrpreises oder einer Pauschale von 10 Franken rechnen. Im Wiederholungsfall erhöht sich die Busse auf 130 und dann auf 160 Franken. Nach dem dritten Eintrag droht eine Strafanzeige. Im Register werden unter anderem Name, Adresse und Ausweisangaben gespeichert. Die Daten werden frühestens nach zwei Jahren gelöscht.
Auch Unwissenheit wird bestraft
Im Register landen auch Passagiere, die aus Versehen oder in Unwissenheit ein falsches Billett gelöst haben – also beispielsweise für eine falsche Zone oder den falschen Reiseweg. Solche Leute gibt es immer mehr, wie die Stiftung für Konsumentenschutz in den vergangenen Jahren feststellte: «Es wird für viele Reisende immer schwieriger, das richtige Billett zu kaufen.» Zum Teil seien dazu sehr genaue Geografiekenntnisse notwendig. Auch die Regeln für E-Tickets, Nachtzuschläge und die Verkehrsverbunde seien nicht einfach zu durchschauen.
Noch unklar ist, ob im Schwarzfahrerregister auch Inhaber von Generalabos registriert werden, wenn sie ihr Abo vergessen haben. Oder wenn jemand sein elektronisches Ticket nicht vorweisen kann, weil der Smartphone-Akku leer ist. «CH-Direct» schreibt dem K-Tipp, dieser Punkt werde erst «während der technischen Umsetzung» geklärt.
Mit dem nationalen Register werden ÖV-Nutzer viel härter angepackt als Autofahrer. Denn im Strassenverkehr gibt es weder für Parkbussen noch für geringe Tempoüberschreitungen oder Rotlichtsünder ein Register, sondern nur bei schwereren Vergehen.
Astrid Epiney, Professorin für öffentliches Recht an der Uni Freiburg, sieht das geplante ÖV-Register kritisch. Versehen beim Billettlösen würden wie absichtliches Schwarzfahren behandelt. Deshalb sei fraglich, ob der Eintrag verhältnismässig sei und der Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung beachtet werde.