Diese Gründe sprechen für einen Einkauf
Steuereffekt
Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich interessant – vor allem ab ungefähr Alter 55. Das hat K-Geld in Ausgabe 4/2015 im Detail vorgerechnet. Es lohnt sich übrigens, die Einzahlung auf mehrere Jahre zu verteilen. So lassen sich zusätzlich Steuern sparen. Bedingung für eine Aufstockung des Pensionskassen-Alterskapitals ist immer, dass ein Einkaufspotenzial besteht. Die Pensionskasse gibt darüber Auskunft.
Verzinsung
Die Pensionskasse muss das Altersgeld der Versicherten aktuell mit mindestens 1,25 Prozent verzinsen. Viele Pensionskassen verzinsen die Guthaben besser, falls die Anlageerträge gut waren.
Professionelle Vermögensverwaltung
Wer die gleiche Summe selber anlegt, statt sie in die Pensionskasse zu transferieren, muss sich darum kümmern können und wollen. Laien kommen mit sicheren Anlagen wie Sparkonto oder Kassenobligationen zurzeit nicht auf die gleiche Rendite wie die Pensionskasse – zumal noch Steuern auf die Zinsen anfallen. Versierte Anleger erzielen vielleicht mit Aktien eine bessere Rendite – doch damit nehmen sie das Risiko von Wertverlusten in Kauf. Das heisst: In Anlagefragen unerfahrene und auf Sicherheit bedachte Menschen fahren mit dem Einkauf besser. So besorgen sie sich gleichzeitig eine professionelle und günstige Vermögensverwaltung. Pensionskassen können dank der grossen Summen zu viel tieferen Gebühren anlegen als Einzelpersonen.
Eine Alternative zum Einkauf könnte allerdings die Abzahlung einer Hypothek sein. K-Geld hat gezeigt: Wenn mit dem Geld fast keine Rendite zu erzielen ist, lohnt sich eine Teilrückzahlung der Hypothek (Ausgabe 3/2015).
Höhere Rente
Einkäufe erhöhen das Alterskapital und damit die spätere Altersrente. Und zwar lebenslang. Wer überdurchschnittlich alt wird, profitiert so stark. Viele Pensionskassen-Versicherte haben ein vergleichsweise kleines Alterskapital, weil sie zum Beispiel lange im Ausland waren oder weil sie bei einer Scheidung viel Kapital abgeben mussten. Für sie ist der Einkauf immer eine gute Option.
Verheiratete können überlegen: Ich will dem überlebenden Partner ein möglichst gutes und sorgenfreies Leben sichern. Er soll eine möglichst hohe Rente haben und sich nicht um Geldanlagen kümmern müssen. Auch das spricht für den Einkauf.
Das heisst aber nicht, dass man nach einem Einkauf zwingend die monatliche Rente beziehen muss. Die Optionen 100-prozentiger Kapitalbezug oder ein Mix aus Rente und Barbezug bleiben nach einem Einkauf weiterhin offen. Eine Einschränkung bildet allerdings die dreijährige Kapitalbezugssperre: Einkäufe in die Pensionskasse können innerhalb der folgenden drei Jahre nicht als Kapital bezogen werden.
Übrigens: Es ist sehr wichtig, für die Zeit nach der Pensionierung ein Budget zu erstellen. So kann man abschätzen, wie weit das Renteneinkommen zur Deckung des Lebensunterhalts reicht.
Diese Gründe sprechen gegen einen Einkauf
Unsicherheit
«Bei der Pensionskasse hängt man in der Luft», sagt Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht in St. Gallen. Denn in Ausnahmefällen kann die Kasse das Alterskapital mit null Prozent verzinsen, sie kann die Prämien jederzeit erhöhen – und den Umwandlungssatz fast beliebig senken (ausser bei laufenden Renten). Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der künftigen Renten. Beispiel: Mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent resultiert bei einem Altersguthaben von 100000 Franken eine Jahresrente von 6800 Franken. Pro Monat sind das 567 Franken.
3. Säule als Alternative
Pensionskasseneinkäufe sollte man erst tätigen, wenn man im betreffenden Jahr das Maximum in die 3. Säule eingezahlt hat. Grund: Das Einkaufspotenzial in der Pensionskasse bleibt über Jahre bestehen, in der 3. Säule hingegen sind nachträgliche Einzahlungen, etwa fürs vergangene Jahr, nicht möglich.
Anlagehorizont
Wer es sich zutraut und vertiefte Finanzkenntnisse hat, kann frei verfügbares Geld selber anlegen. Oft haben solche «Selbstverwalter» einen Anlagehorizont von zehn Jahren oder mehr. Dies lässt gar einen höheren Aktienanteil und damit mehr Renditepotenzial zu (K-Geld 1/2016). Pensionskassen dürfen im Prinzip nur 50 Prozent des Vermögens in Aktien anlegen.
Solche Anleger sind auch im Vorteil, wenn sie mehrere 3a-Konten haben. Bei der gestaffelten Auflösung der 3a-Konten – möglich ab Alter 59 (Frauen) bzw. 60 (Männer) – kommt ja regelmässig Geld ins freie Vermögen, und das muss ebenfalls gescheit verwaltet werden.
Doch Achtung: Rentnerinnen und Rentner mit einem gewissen Vermögen werden oft Opfer von schlechten Beratern oder Vermögensverwaltern oder von Verkäufern ungeeigneter Finanzprodukte. Da ist Skepsis angebracht. Übrigens: Wenn Berater den Barbezug des Pensionskassenkapitals empfehlen, tun sie das oft nur deshalb, weil sie an der Verwaltung des Geldes verdienen wollen. Rentenbezüger sind dieser Gefahr weniger ausgesetzt.
Kapitalverfügbarkeit, Erbenschutz
Nach einem Einkauf ist das Alterskapital in der Pensionskasse gebunden (falls es nicht bar bezogen wird). Das heisst: Wenn eine versicherte alleinstehende Person bei der Pensionierung die so aufgebesserte Rente nimmt und bald darauf stirbt, erhalten die Erben nichts. Denn das nicht «verbrauchte» Altersgeld bleibt in der Pensionskasse. Die Erben gehen leer aus. Das spricht gegen Einkäufe zur Aufstockung des Alterskapitals.
Auch Witwen können im Nachteil sein. Stirbt der Mann im Rentenalter, erhält die Witwe als Rente nur rund 60 Prozent der Altersrente des Mannes. Vom Grossteil des eingezahlten Kapitals hat sie nichts.
Gesundheitlich angeschlagene Menschen mit voraussichtlich geringer Lebenserwartung sollten sich also nicht freiwillig einkaufen. Bei ihnen könnte eine Diversifikation angezeigt sein: Ein gewisser Teil des frei verfügbaren Kapitals geht in die Pensionskasse, der Rest bleibt im freien Vermögen. Das lässt Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben oder für den Fall, dass ein Kind Geld braucht. Im besten Fall profitieren später die Erben.
Auch Ehepaare können so diversifizieren: Der Partner mit der besseren Pensionskasse – zum Beispiel mit einem höheren Umwandlungssatz – kauft sich ein, der andere Partner nicht. So bleibt ein gewisser finanzieller Spielraum bestehen.
Alleinstehende sollten vor dem Einkauf das Reglement der Kasse studieren: Sterben Alleinstehende vor Erreichen des Rentenalters, kann es sein, dass die Pensionskasse den Erben (Eltern, Geschwister usw.) nichts auszahlt oder nur einen Teil des Alterskapitals.
Qualität der Pensionskasse
Die Zürcher Pensionskasse BVK wandelt das Kapital der Rentner nur noch mit einem Satz von rund 4,9 Prozent in eine Rente um (K-Geld 5/2015). Die Sammelstiftung Profond hingegen hat aktuell (Stand 2016) noch einen Umwandlungssatz von 7 Prozent. Bei einem Alterskapital von 300000 Franken macht das einen monatlichen Rentenunterschied von 525 Franken (1225 statt 1750 Franken).
Und: In Pensionskassen in Unterdeckung und mit anstehenden Sanierungsmassnahmen sollte man sich eher nicht einkaufen.