Satte 3 Milliarden Franken gaben die Pensionskassen und Versicherungen im Rahmen der 2. Säule im Jahr 2013 für die Verwaltung der Vermögen der Versicherten aus. Das geht aus der Pensionskassenstatistik des Bundesamts für Statistik hervor.
Pro Versicherten und Jahr sind das 603 Franken an Vermögensverwaltungskosten. Die allgemeinen Verwaltungskosten betragen 173 Franken pro Kopf und Jahr.
Insgesamt zahlte 2013 somit jeder Versicherte seiner Pensionskasse durchschnittlich 776 Franken dafür, dass sie ein Konto für ihn führt und das Geld anlegt. Dieser Betrag wird seinen jährlichen Pensionskassenprämien belastet. Sein Altersguthaben wächst nur in der Höhe seiner Prämien abzüglich Verwaltungskosten und Versicherungsprämien. In der Regel sind das 75 bis 80 Prozent der Einzahlungen.
Die Summe von 3 Milliarden für die Vermögensverwaltung erstaunt. Denn damit wird klar: Jahrelang wiesen die Pensionskassen die Vermögensverwaltungskosten in den Geschäftsberichten viel zu tief aus. Sie gaben nur an, was buchhalterisch direkt erfasst werden konnte – also etwa die Verwaltungskosten einer Liegenschaft, das Honorar für einen Vermögensberater oder die Gebühren zum Kauf von Aktien.
Was Fondsmanager kassierten, wurde lange nicht offengelegt
Nicht offengelegt wurden die Kosten für Kollektivanlagen wie Fonds, strukturierte Produkte oder Beteiligungsgesellschaften. Bei diesen Anlagen wurde im Geschäftsbericht bloss die Nettorendite offengelegt, nicht aber, was Banken und Fondsmanager kassierten.
Vor der Abstimmung zur Rentenkürzung im März 2010 kritisierten Gewerkschafter, dass ein viel zu grosser Teil der Spargelder der 2. Säule als Vermögensverwaltungskosten versickert. Die Finanzindustrie bediene sich beim Geld, das eigentlich den Versicherten zustehen würde.
Nach dem klaren Nein zur Rentenkürzung machte der Bundesrat den Pensionskassen und Finanzinstituten Beine: In der Verordnung über die berufliche Altersvorsorge verpflichtete er sie dazu, Vermögensanlagen, deren Kosten nicht schon im Geschäftsbericht aufgeführt wurden, auf einer Art «schwarzer Liste» im Anhang aufzuführen. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge erliess zusätzliche konkrete Anweisungen zur Verbesserung der Transparenz.
Seit 2013 zeigen die neuen Regeln Wirkung: 2012 haben die Pensionskassen die Vermögensverwaltungskosten noch mit 953 Millionen Franken beziffert, ein Jahr darauf mit 3 Milliarden – also über drei Mal mehr. Laut Colette Nova vom Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Finanzindustrie bis zur neuen Regelung nicht ausreichend über die Kosten informiert. Inzwischen würden die Regeln von einem «grossen Teil» eingehalten.
Allerdings: Auch mit den neuen Vorschriften sind die Vermögensverwaltungskosten nicht vollständig offengelegt. Es fehlen unter anderem Transaktionskosten und Steuern innerhalb von Fonds. Für den Schweizerischen Pensionskassenverband ist das kein Problem: «Aus unserer Sicht ist zurzeit in Sachen Kostentransparenz nichts zu verbessern. Es gilt mit diesen Vorgaben jetzt einige Erfahrungen zu sammeln», sagt Direktor Hanspeter Konrad.
Wolfram Klingler von der Beratungsgesellschaft XTP in Pfäffikon SZ widerspricht: «Die neuen Regeln sind bloss ein erster Schritt auf dem Weg zu wirklicher Kostentransparenz.»
Die Schweiz sei immer noch relativ weit entfernt von Transparenzvorschriften, wie sie beispielsweise die Niederlande kennen würden. Klingler schätzt, dass die effektiven Vermögensverwaltungskosten in der Schweiz abhängig von der Anlagestrategie für eine einzelne Pensionskasse zwischen 20 und 80 Prozent höher lägen als heute ausgewiesen. Zur Erhöhung der Kostentransparenz schlägt Klingler vor, dass die Pensionskassen zusätzlich die Transaktionskosten innerhalb von Kollektivanlagen sowie weitere Kosten beziffern müssen, etwa im Bereich Fremdwährungen.
Laut Wolfram Klingler hat sich die Kostenquote im Vergleich zu früher «bereits deutlich gebessert». Er sieht aber ein weiterhin «bedeutendes Senkungspotenzial» bei den Vermögensverwaltungskosten.