Bald 80, aber oho: Marion Roggenmoser (Name geändert) aus dem Kanton Aargau ist ein kämpferisches Naturell. In einer Beschwerde an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) schreibt sie, «dass die Postfinance die Geldwäschereivorschriften dazu missbrauchen will, um unliebsam gewordene Kunden loszuwerden».
Was war geschehen? Im Februar 2014 schlug das Compliance Office St. Gallen von Postfinance Alarm. Es ist zuständig für die Einhaltung von Gesetzen. Der Grund: Zwei Geldtransaktionen von 272 000 Euro und 210 000 Franken über das Postfinancekonto von Roggenmoser – Überweisungen auf ein Konto ihres Sohnes beim britischen Handelshaus Interactive Brokers.
Sohn Martin ist ebenfalls Postfinancekunde, ursprünglich mit Franken- und Eurokonto sowie einem Wertschriftendepot. Das Depot musste er schliessen, weil er im grenznahen Ausland lebte und Postfinance nicht mehr gewillt war, Depots für Kunden mit Wohnsitz im Ausland zu führen. Als Postfinance im Herbst 2012 Kontogebühren für im Ausland wohnhafte Kunden einführte, schloss Martin Roggenmoser sein Eurokonto und transferierte Gelder auf das spesenfreie Konto seiner Mutter. Im Februar 2014 leitete Mutter Marion dieses Geld auf Martins Konto bei Interactive Brokers weiter. Laut Postfinance stand die Frage im Raum, weshalb Sohn Roggenmoser das Geld nicht direkt zu Interactive Brokers überwiesen hatte.
Kundin wollte Formular nicht ausfüllen
Bevor dies geklärt war, kam es am 3. März zu einem umgekehrten Geldfluss: 30 000 Franken gingen vom Postfinancekonto des Sohnes auf das der Mutter. Laut Marion Roggenmoser wollte sie das Geld, das zunächst auf dem Konto einer andern Schweizer Bank lag, nicht direkt auf ihr Postfinancekonto überweisen. Sie wollte vermeiden, dass die Bank von ihrer Postfinancebeziehung erfuhr. Darum schickte sie die 30 000 Franken auf den Umweg übers Postfinancekonto des Sohnes.
Postfinance traute der Sache nicht und wollte von Marion Roggenmoser wissen, wer der wirtschaftlich Berechtigte an diesen Geldern war. Gestützt auf das Geldwäschereigesetz und die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Bankiervereinigung bestand Postfinance auf dem Ausfüllen und Unterschreiben des dafür vorgesehenen Formulars A2. Roggenmoser verweigerte dies. Sie habe die Fragen zuvor auf einem entsprechenden Fragebogen beantwortet. Postfinance beurteilte ihr Verhalten als nicht kooperativ und kündigte die Geschäftsbeziehung.
Mutter und Sohn Roggenmoser zeigen Verständnis für das Nachfragen von Postfinance. Mit dem Verweis darauf, dass sie lediglich «legal erworbenes und deklariertes Geld» aus der Auszahlung der zweiten Säule transferiert habe, sagt Marion Roggenmoser aber: «Es ist mir unbegreiflich, warum jemand, der mit dem besten Gewissen Überweisungen innerhalb des gleichen Finanzinstituts im Inland – der Postfinance – tätigt, kriminalisiert werden soll.»
Postfinance gegen Schlichtungsvorschlag
Roggenmoser gelangte an die Ombudsfrau von Postfinance. Carol Franklin Engler hält zur Überweisung der 30 000 Franken von Marion Roggenmoser über das Konto des Sohnes fest: «Das Vorgehen entspricht typischen Handlungen zur Verschleierung der Herkunft eines Vermögenswertes.»
Postfinance darf rechtlich betrachtet eine Geschäftsbeziehung jederzeit kündigen. Franklin ist aber der Meinung, dass das Institut dies nur «als letztmöglichen Schritt zur Beilegung eines Problems» tun sollte. Die Ombudsfrau legte Postfinance die Weiterführung der Geschäftsbeziehung nahe unter der Bedingung, dass die Kundin das Formular A2 nachliefert. Roggenmoser schwenkte ein, Postfinance lehnte den Schlichtungsvorschlag aber ab. Die Ombudsstelle habe die Verschleierungstransaktionen bestätigt.
Postfinance hat bei der Meldestelle für Geldwäscherei keine Meldung erstattet. Das bestätigte Sprecher Johannes Möri. Finanzinstitute sind gemäss Geldwäschereigesetz verpflichtet, dies bei begründetem Verdacht zu tun. Im Fall Roggenmoser war dies – auch das bestätigt Möri – nicht gegeben.
So vermeiden Sie Ärger mit der Bank
Haben die Banker des lieben Geschäftes wegen früher gern weggeschaut, sind sie inzwischen in manchen Fällen übervorsichtig geworden. Lieber stellen sie einen Kunden vor die Tür, als das Risiko einzugehen, bei den Behörden negativ aufzufallen. Das sollten Kunden beachten:
- Nur eigenes Geld auf dem Konto beziehungsweise Depot verwahren. Banken achten darauf, den wirtschaftlich Berechtigten zu kennen.
- Wer dennoch Geld von Dritten auf seinem Konto parkiert, soll die Bank vorsichtshalber darüber informieren.
- Allfälliges Nachfragen der Bank sollte nicht vorschnell als unangebrachte Schnüffelei abgetan werden. Abblocken von Fragen nährt Zweifel an der wirtschaftlichen Berechtigung.
- Bei ungewöhnlich hohen Transaktionsvolumen empfiehlt sich eine Vorankündigung bei der Bank.