Für Postfinance-Kunden mit E-Banking machte der eidgenössische Datenschützer Ende Juni klar: Die Post darf den elektronischen Zahlungsverkehr nur mit ausdrücklichem und freiwilligem Einverständnis der Kunden auswerten und die Daten für Werbezwecke an Unternehmen verkaufen.
Der Basler Markus Knöpfli hat Postfinance eine Datenauswertung im E-Banking untersagt. Als langjähriger Kunde von Postfinance ist er strikt dagegen, dass die Post seine Rechnungen für Werbezwecke analysiert. Deshalb ärgerte er sich über die briefliche Aufforderung der Postbank, er solle den Basisvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterzeichnen.
Darin ist festgehalten, dass Postfinance die ihr «zur Verfügung stehenden Kundendaten mit technischen Mitteln» auswerten dürfe. Und: «Die Analyse dient der laufenden Verbesserung der Dienstleistungen und der Unterbreitung von bedürfnisgerechten Angeboten.» Knöpfli strich den letzten Satzteil, weil er keine Datenauswertung für Werbezwecke will. Anfang August forderte Postfinance ihn auf, die AGB vorbehaltlos zu akzeptieren. Sonst «würden Sie uns leider dazu zwingen, gestützt auf Ziffer 23 der AGB die Geschäftsbeziehung zu kündigen», heisst es im Brief.
Bundesamt: Vorgehen ist unzulässig
Dieses Vorgehen von Postfinance ist laut Bundesamt für Kommunikation unzulässig. Denn die Post hat einen Grundversorgungsauftrag im Bereich Zahlungsverkehr. Er umfasst gemäss Bundesamt die Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos für jede in der Schweiz wohnhafte Person. Im Fall von Knöpfli liege auch kein Kündigungsgrund gemäss Ziffer 23 der AGB vor. Dort ist eine Kündigungsmöglichkeit etwa für den Fall vorgesehen, dass sich ein Kunde widerrechtlich oder strafbar verhält oder einen negativen Kontosaldo trotz mehrmaliger Mahnung nicht ausgleicht.
Postfinance ist anderer Ansicht. Laut Pressesprecher Johannes Möri müssen Kunden die AGB vollständig anerkennen. Sonst würden sie «die zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten erforderliche Mitwirkung» missachten. Das sei ein Kündigungsgrund. Wer keine «bedürfnisgerechte» Werbung der Post wolle, könne sich telefonisch, per Nachricht im E-Finance oder brieflich abmelden.
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