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Nein. Sie erhalten das Geld von jener Krankenkasse, bei der Sie am 1. Januar 2016 versichert sind. Die neue Kasse wird Ihnen den Betrag also im Juni von der Prämie abziehen oder separat auszahlen.
Die genaue Höhe der Rückerstattung legt das Bundesamt für Gesundheit erst im Februar fest. Der Betrag kann von Kanton zu Kanton variieren. Und: Anspruch darauf haben nur Versicherte, die am 1. Januar 2016 Wohnsitz in einem der folgenden Kantone haben: AI, GE, GR, FR, TG, TI, VD, ZG, ZH.
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