Eine Auto-Reparatur darf zehn Prozent mehr kosten, als im Kostenvoranschlag steht. Aber nur, wenn die Reparatur aufwändiger war als vereinbart - und der Garagist dies nicht vorhersehen konnte.



Als Martin Reber aus Brügg BE die Reparatur-Rechnung für seinen zehnjährigen Renault Clio erhielt, traf ihn fast der Schlag: 4220 Franken verlangte die Jura-Garage Peter für das Instandstellen seines Autos.



Das waren 1000 Franken mehr als im schriftlichen Kostenvoranschla...