So lässt sich Schrott versilbern
Ob ein Autobesitzer für seinen alten Wagen noch Geld bekommt oder draufzahlen muss, ist Verhandlungssache.
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saldo 19/2005
23.11.2005
Mirjam Fonti
Manch ein Autofahrer, der seinen alten Wagen loswerden will, greift für die Entsorgung tief in die Tasche. Das muss nicht sein. Wer ein paar Tipps beherzigt und etwas Aufwand nicht scheut, kann fast in jedem Fall noch ein paar Franken aus der alten Karre herausholen.
Auto-Exporteure bezahlen oft sogar für Unfallwagen
- Den richtigen Abnehmer finden: Wichtig ist, dass der Besitzer seinen Altwagen am richtigen Ort anbietet. Garagen nehmen alte Autos nämlich...
Manch ein Autofahrer, der seinen alten Wagen loswerden will, greift für die Entsorgung tief in die Tasche. Das muss nicht sein. Wer ein paar Tipps beherzigt und etwas Aufwand nicht scheut, kann fast in jedem Fall noch ein paar Franken aus der alten Karre herausholen.
Auto-Exporteure bezahlen oft sogar für Unfallwagen
- Den richtigen Abnehmer finden: Wichtig ist, dass der Besitzer seinen Altwagen am richtigen Ort anbietet. Garagen nehmen alte Autos nämlich meist nur kostenlos an, wenn man bei ihnen einen anderen Wagen kauft. Potenzielle Käufer sind dagegen Auto-Exporteure. Welchen Preis sie bezahlen, hängt hauptsächlich davon ab, ob das Auto noch fahrtüchtig ist oder ob es gefragte Ersatzteile enthält. Häufig zahlen Auto-Exporteure aber selbst für Uralt- oder Unfallautos. Die lassen sie im Ausland reparieren und bringen sie dort wieder in den Verkehr (jährlich über 70 000). Auto-Exporteure inserieren häufig in Printmedien. «Kaufe alle Autos», heisst es jeweils. Es lohnt sich, mehrere Offerten einzuholen und zu verhandeln.
Gefragte Ersatzteile und Altautos im Internet anbieten
- Den Altwagen ausschreiben: Oft erhält der Besitzer bessere Angebote, wenn er den Wagen selbst ausschreibt, zum Beispiel auf einer Plattform im Internet (www.kleinanzeigen.ch oder www.carweb.ch). Autoteile, die erst kürzlich ersetzt wurden, muss man dabei unbedingt erwähnen; sie können den Preis wesentlich beeinflussen. Für solche Autoteile sollte man zuvor eine Preis-Verhandlungsbasis festlegen. Erich Schwizer vom Touring Club der Schweiz (TCS) empfiehlt, dazu die Meinung von Fachleuten in Markengaragen oder Auto-Recycling-Firmen einzuholen.
Entsorgungskosten bis 250 Franken sind gerechtfertigt
- Die Entsorgungskosten aushandeln: Rund 140 000 Autos werden jährlich in der Schweiz verwertet und verschrottet. Dafür zuständig sind die Auto-Recycling-Firmen. Für Fahrzeuge mit interessanten Ersatzteilen zahlen auch sie oft noch einen guten Preis. Für wertlose Altwagen erheben die Auto-Recycler Entsorgungskosten. Doch der Preis ist verhandelbar. «Die Konkurrenz unter den Verwertern spielt prima, es gibt keine Einheitspreise für Entsorgungsarbeiten», sagt Walter Frauenknecht, Präsident der Vereinigung der Autosammelstellen-Halter der Schweiz (Vasso). TCS-Experte Schwizer hält Entsorgungskosten bis 250 Franken für gerechtfertigt. Adressen von Autosammelstellen finden sich unter www.vasso.ch.
Schrottautos kann man auch selbst ausschlachten
- Das Auto ausschlachten: Autos, die verschrottet werden müssen, kann man zuvor auch selbst ausschlachten. Autoradios oder Felgen erzielen zum Beispiel auf Auktionsplattformen oft noch ansehnliche Preise. Allerdings: Kann man das Auto nicht mehr zum Verwerter fahren, kommen die Abholkosten hinzu.
Wichtig ist, dass der ehemalige Besitzer den Fahrzeugausweis und das Nummernschild entfernt. Den Fahrzeugausweis muss er ans Strassenverkehrsamt schicken. Dort wird dieser annulliert und anschliessend zurückgesandt. Zudem wird automatisch die Rückzahlung der Verkehrssteuern in die Wege geleitet. Das Nummernschild wird entweder für das Nachfolgeauto verwendet oder beim Strassenverkehrsamt deponiert. Mit dem annullierten Ausweis kann der Halter auch bereits einbezahlte Versicherungsgebühren zurückverlangen oder für eine künftige Versicherung anrechnen lassen. Beim Kauf eines neuen Wagens übernehmen in der Regel die Garagen den administrativen Aufwand.
Kein Recht auf Gratisrücknahme
Die Hersteller müssen in der EU alle Autos kostenlos zurücknehmen, die nach dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden. Ab 2007 gilt die Gratisrücknahme für alle Altautos. In der Schweiz ist man weniger weit: «Wir kennen keine spezifischen Vorschriften zur Altautoverwertung», erklärt Mathias Tellenbach vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Hier gelten lediglich die allgemeinen Abfallentsorgungsvorschriften, zum Beispiel das Verbot, brennbare Schredderrückstände abzulagern. Gemäss Tellenbach soll aber auf Bundesebene geprüft werden, ob technische Vorschriften zur Autoverwertung nötig werden.