Bund und viele Kantone wollen, dass die Bürger künftig per Computer abstimmen können (saldo 1/2018). Die Schweizerische Post und der Kanton Genf haben entsprechende Programme für das sogenannten E-Voting entwickelt. Diese kommen in mehreren Kantonen zum Einsatz.
saldo berichtete in der letzten Ausgabe über die Gefahren solcher Abstimmungen übers Internet. Es drohe der gläserne Stimmbürger. Die Behörden und Hacker könnten herausfinden, wer wie abgestimmt hat.
René Lenzin von der Bundeskanzlei in Bern bestreitet dies. Beim E-Voting bleibe «das verfassungsmässig garantierte Stimmgeheimnis gewahrt». Die Behörden müssten wissen, «wer abstimmt, um sicherzustellen, dass die stimmende Person auch wirklich berechtigt ist, und eine doppelte Stimmabgabe auszuschliessen». Aber: «Die E-Voting-Systeme stellen sicher, dass die Behörden nicht wissen, wie diese Person abgestimmt hat.»
Das überzeugt den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, nicht. Damit Abstimmungen nicht manipuliert werden könnten, müssten alle Schritte rückverfolgbar sein. Dies gelte auch für den Vorgang, bei dem der Stimmzettel elektronisch vom Stimmausweis getrennt, die Stimme also anonymisiert wird, hält Baeriswyl fest.«Damit ist in der Schweiz das Stimmgeheimnis nicht mehr gewährleistet.»
«Vertrauenswürdigkeit kann nicht gesichert werden»
Auch der Zürcher Medienanwalt Martin Steiger geht davon aus, dass es keine Verfahren gibt, mit denen die Vertrauenswürdigkeit von E-Voting-Ergebnissen dauerhaft und zuverlässig gesichert werden kann.
Für den Rechtsexperten Steiger ist es dabei gar nicht einmal notwendig, dass der Staat die Ergebnisse von E-Voting tatsächlich manipuliert. «Unsere Demokratie nimmt bereits Schaden, wenn den Ergebnissen nicht mehr vertraut werden kann.»