Autoverkäufer wie die Autohaus Schiess AG in Hegnau-Volketswil ZH verkaufen Neuwagen zu auffallend günstigen Preisen: im Durchschnitt für 10 bis 30 Prozent weniger als bei einer Markengarage. Es sind vom Verkäufer direkt importierte Autos – meist aus dem EU-Raum.
Mit dem Kauf eines Neuwagens ist immer eine Werksgarantie verbunden. Sie umfasst unter anderem die Reparatur oder den Ersatz eines fehlerhaften Teils, die benötigte Arbeitszeit und Verbrauchsmaterialien. Grundsätzlich ist die Werksgarantie auf zwei Jahre befristet.
Kauft man sein Auto beim Direktimporteur, kann die Frist der Werksgarantie schon angelaufen sein. Sie beginnt mit der ersten Inverkehrsetzung. Und die ist möglicherweise schon erfolgt – nämlich mit dem Kauf des Wagens durch den Schweizer Direktimporteur im Ausland. Steht das Auto nachher ein paar Monate in der Schweiz im Ausstellungsraum, verkürzt sich die Werksgarantie entsprechend. Laut Geschäftsführer Carmine Langone vom Autohaus Schiess werden die fehlenden Monate der Werksgarantie durch eine gleichwertige Garantie des Autohauses Schiess gedeckt.
Wichtig: Neben der vertraglichen Werksgarantie haben Autokäufer in der Schweiz laut Gesetz auch Anspruch auf eine zweijährige Garantie. Sie gibt Käufern das Recht auf eine Reduktion des Kaufpreises, wenn der Wagen geringfügige Mängel hat. Und auf ein Umtausch- oder Rücktrittsrecht bei grösseren Fehlern.
Nur: die gesetzliche Garantie kann im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. So lautet die aktuelle Formulierung im Mustervertrag des Verbands freier Autohandel Schweiz: «Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen.» Das bedeutet: Es gilt nur die Werksgarantie. Wer diesen Vertrag akzeptiert, sollte sich erkundigen, seit wann diese Garantie läuft.
Buchtipp
Der K-Tipp-Ratgeber «Das eigene Auto:
So fahren Sie am günstigsten» bietet Autobesitzern Infos zu Kauf, Leasing, Unterhalt und Budget. Mit Tipps und Checklisten.