Der K-Tipp wollte wissen, ob man angesichts der hohen Abonnementspreise für Handy, Internet, Telefon und Fernsehen durch geschicktes Verhandeln einen Rabatt herausholen kann.
Das Resultat von insgesamt zwanzig Anrufen bei Swisscom, Cablecom, Sunrise und Orange: In acht Fällen gewährten die Verkäufer der vier grössten Schweizer Telecomfirmen einen Rabatt. Bestehende Kunden haben es beim Feilschen leichter und können mehr herausholen:
- So handelte der K-Tipp für einen Cablecom-Kunden, der mit der Kündigung drohte, einen Rabatt von 300 Franken pro Jahr heraus.
- Ein Sunrise-Kunde kann nach erfolgreichem Feilschen nun ein Jahr lang kostenlos ins Festnetz telefonieren. Sunrise verlangt dafür sonst 120 Franken pro Jahr.
Weniger Rabatt bei Wechsel
Wer die Telecomfirma wechselt, erhält weniger Rabatt. Meist erliessen die Verkäufer Gebühren fürs Ausstellen der SIM-Karten (40 Franken) oder für die Aktivierung des Anschlusses (49 Franken). Nur in einem Fall gab es eine zusätzliche Gutschrift. So versprach Orange einem wechselwilligen Sunrise-Kunden einmalig 40 Franken Rabatt.
Etwas kulanter waren die Telecomfirmen, wenn ein Kunde von einem Prepaid-Handy auf ein Abonnement wechseln wollte. Das Problem: Bei Prepaid-Angeboten zahlt man im Voraus. Wechselt man die Handyfirma, verfällt das vorausbezahlte Restguthaben.
Immerhin: Die Swisscom versprach bei sämtlichen Anrufen in der K-Tipp-Stichprobe, das noch vorhandene Guthaben auf der ersten Abo-Rechnung gutzuschreiben.
Cablecom: Prämie nur auf Nachfrage
Gut zu wissen: Cablecom wirbt aktuell mit einer sogenannten Wechselprämie. Kunden erhalten bis zu 200 Franken, wenn sie die bestehenden Verträge zu Cablecom zügeln. Nur: Die Verkäufer weisen von sich aus nicht immer darauf hin. Und: Neue Kunden müssen innert 30 Tagen die Kündigungsbestätigung der bisherigen Telecomfirma schicken. Sonst gibts keine Gutschrift.
So wechselt man zu einer anderen Telecomfirma
Mit diesen fünf Tipps klappt der Wechsel zur neuen Telecomfirma problemlos:
- Die Kündigungsfristen einhalten: Wer wechselt, sollte die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsfristen einhalten. Sonst riskiert man mehrere Hundert Franken Strafgebühren. Die Mindestvertragsdauer steht im Abonnementsvertrag. Die Kündigungsfrist beträgt bei Swisscom, Orange und Sunrise grundsätzlich 60 Tage. Ausnahme bei Orange: Wer beim Abschluss eines Abonnements kein neues Handy bezieht, hat eine Frist von 30 Tagen.
Wichtig: Kündigung rechtzeitig abschicken. Nicht der Poststempel, sondern das Eintreffen der Kündigung beim bisherigen Netzbetreiber ist massgebend.
- Die alte Telefonnummer behalten: Wer seine bisherige Telefonnummer behalten will, muss dies der neuen Telecomfirma gleich bei Vertragsabschluss mitteilen. Diese besorgt dann das Zügeln der Nummer.
- Das Handy entsperren: Wer noch ein Handy mit sogenanntem SIM-Lock besitzt, muss dieses durch den bisherigen Netzbetreiber entsperren lassen. Sonst funktioniert die neue SIM-Karte nicht. Gewisse Prepaid-Handys lassen sich allerdings nicht entsperren. In diesem Fall bleibt nichts anderes übrig, als ein neues Telefon zu kaufen.
- Das Telefon kaufen: Wer sein Telefon bei der Swisscom gemietet hat, sollte es bei Vertragsende kaufen. Denn eine Miete lohnt sich nicht.