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K-Tipp 19/2020
10.11.2020
Nein. Velos müssen mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Dieses darf auch abnehmbar sein. Blinkende Lichter alleine sind nicht zugelassen. Obligatorisch sind zudem fest angebrachte, mindestens 10 Quadratzentimeter grosse Rückstrahler (Katzenaugen) – nach vorne weiss, nach hinten rot – sowie Rückstrahler an den Pedalen.
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