Leere Verpackungen von Medikamenten gehören in den Hauskehricht. Das gilt für alle Arten von Medikamentenblistern – sowohl für jene aus Aluminium als auch für Blister mit einem Kunststoffanteil. Anders ist es bei Medikamentenresten. Nicht mehr benötigte oder abgelau­fene Medikamente kann man in Drogerien oder Apotheken abgeben. Spritzen sollte man vor der Rückgabe in einem Behälter verschliessen.