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K-Tipp 18/2024
29.10.2024
Leere Verpackungen von Medikamenten gehören in den Hauskehricht. Das gilt für alle Arten von Medikamentenblistern – sowohl für jene aus Aluminium als auch für Blister mit einem Kunststoffanteil. Anders ist es bei Medikamentenresten. Nicht mehr benötigte oder abgelaufene Medikamente kann man in Drogerien oder Apotheken abgeben. Spritzen sollte man vor der Rückgabe in einem Behälter verschliessen.
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