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17.06.2020
Ja. Sie müssen aber die Kaufquittung vorweisen können. Damit belegen Sie, ein Abo für die fragliche Zeit und Strecke gekauft zu haben. Das gilt allerdings nicht für Mehrfahrtenkarten. Denn aus solchen Quittungen ist nicht ersichtlich, wie viele Fahrten bis zum Verlust der Karte schon unternommen wurden.
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