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17.06.2020
Nein. Ein bestehender Erbvertrag ist so lange gültig, wie er nicht durch einen neuen, notariell beurkundeten Erbvertrag abgeändert wird. Die damit verbundenen Notariatskosten lassen sich aber vermeiden: Ihre Eltern können zuerst den Erbvertrag mittels einer schriftlichen, von beiden unterzeichneten Vereinbarung aufheben. Anschliessend können sie – jeder für sich – ein Testament verfassen. Darin können sie den Nachlass neu regeln.
Ein Testament ist gültig, wenn es von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet wird.
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