Ja. Schweizer sowie EU- und EFTA-Bürger können freiwillig AHV-Beiträge zahlen, wenn sie in ein Land ausserhalb der EU oder der EFTA ziehen und unmittelbar vor dem Austritt aus der obligatorischen Versicherung mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen bei der AHV versichert waren.
Ein Beitrittsgesuch für die freiwillige Versicherung müssen Sie innert eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung bei der Schweizerischen Ausgleichskasse mit Sitz in Genf einreichen.
Weitere Infos liefert das AHV-Merkblatt 10.02 «Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», zu finden auf www.ahv-iv.ch.
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Weitere Infos zu den AHV-Regeln für Auslandschweizer finden Sie im «Saldo»-Ratgeber Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule.
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