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Ja. Nichterwerbstätige in einer finanziellen Notlage können für ihre AHV-, IV- und EO-Beiträge bei der Ausgleichskasse einen Zahlungsaufschub mit Ratenzahlungen beantragen. Auf ein schriftliches und begründetes Gesuch hin können die Beiträge auch herabgesetzt oder gar erlassen werden. Formulare für Herabsetzungs- und Erlassgesuche erhalten Sie bei Ihrer Ausgleichskasse.
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