Ja. Die Rente kommt nicht automatisch. Sie haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Sie Kinder haben oder zum Zeitpunkt des Todes Ihres Ehegatten mindestens 45 Jahre alt waren sowie während mindestens fünf Jahren verheiratet waren. Ihren Anspruch müssen Sie bei derjenigen Ausgleichskasse anmelden, bei der Ihr Mann zuletzt AHV-Beiträge einzahlte. Ihre Witwenrente wird dann rückwirkend nachbezahlt. Der Anspruch auf Nachzahlung erlischt nach fünf Jahren. Um die Rente zu beantragen, können Sie das Formular «318.371 – Anmeldung für eine Hinterlassenenrente» ausfüllen – zu finden hier im Internet.
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Weitere Antworten zu Fragen rund um die Altersvorsorge finden Sie im «Saldo»-Ratgeber Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule.
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