Inhalt
K-Tipp 19/2023
14.11.2023
Nein. Ihre pensionierte Mutter hat nach dem Tod ihres Mannes zwar grundsätzlich Anspruch auf ihre Altersrente und eine Witwenrente der AHV. Aber: Wer die Voraussetzung sowohl für die Alters- als auch die Hinterlassenenrente erfüllt, erhält nur die höhere der beiden Renten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden