Nein. Sie müssen beim Gericht eine Änderung des Scheidungsurteils verlangen, falls Sie Ihrem Sohn keine Alimente mehr bezahlen wollen.
Bei mündigen Kindern gilt: Die Unterhaltspflicht muss den Eltern auch in persönlicher Hinsicht zumutbar sein. Wenn Ihr Sohn Sie ohne hinreichenden Grund vollständig ignoriert und jeglichen Kontakt mit Ihnen verweigert, kann das Gericht die Höhe der Alimente reduzieren oder diese komplett streichen.
Buchtipp
Alles Wichtige zum Scheidungsrecht: Unterhaltsbeiträge, Kinderbetreuung, Scheidungsverträge.
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden