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Nein. Hat der Arzt aber Zweifel an der Fahreignung eines Patienten, kann er eine Meldung ans Strassenverkehrsamt machen. Er ist in diesem Fall vom Arztgeheimnis entbunden. Das Strassenverkehrsamt ordnet dann eine Untersuchung der Fahreignung an und entzieht der betroffenen Person in der Regel vorsorglich den Fahrausweis. Wenn klar ist, dass die Fahreignung nicht mehr vorhanden ist, verzichten die Behörden möglicherweise sogar auf eine verkehrsmedizinische Untersuchung.
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